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Eigentum verpflichtet

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In diesen Zeiten wird mehr über Kulturfinanzierung diskutiert als über die Kultur. Das gehört zu den natürlichen Degenerationserscheinungen eines überwiegend zahlengesteuerten Systems. Zu wahren Großmeistern dieser Steuerungstechnik entwickeln sich gerade unsere rot-grünen Verantwortungsträger. Wen scheren noch Inhalte, Entstehungsprozesse, Werdegänge, wenn es darum geht, die Gewinn- und Verlustrechnung unserer neo-sozialdemokratischen Marktwirtschaft elegant auszubalancieren. Im Schröderland regiert die Tabellenkalkulation. Man muß nur ein paar Parameter verändern, schon stimmt die Bilanz. Fünfzehn Prozent weniger Bundeszuschuß für die Bayreuther Festspiele, knapp acht Prozent weniger für die Bamberger Symphoniker. Auch Kleinvieh macht Mist: gut 1,25 Millionen Mark per anno. Und im Goethe-Jahr denkt man sehr laut darüber nach, ein paar Goethe-Institute zu schließen. Auch ein Weg, den Meister im Gespräch zu halten. Hauptsache, die Fassadenkultur in Groß-Berlin macht gute Fortschritte. Denn unsere nationale Visitenkarte ist uns lieb und kann gar nicht teuer genug sein. Dieses aktuell kultivierte gesellschaftliche Mehrwert-Bewußtsein sollte gerechterweise auch im Kulturbereich Einzug halten. Es ist hoch an der Zeit, daß die Kreativen ihren Bettelschurz ablegen und in Besitz nehmen, was ihnen nach gängigem Verständnis von Eigentum eigentlich zusteht. Schließlich wirkt es inkonsequent, daß beispielsweise Haus- und Grundbesitz – juristisch betrachtet – ewig währt, während geistiges Eigentum nach siebzig Jahren sozusagen in public domain konvertiert. Über eine solche besitzstandswahrende Urheber-Nachfolgeregelung wurde schon häufig nachgedacht. Aufschlußreiche Argumente zu diesem Thema finden sich auf folgender Seite im Internet: http://www.serviceline.com/franken/dpp1.htm. Mit einem „Goethe-Groschen“ zum Beispiel wollte man Bibliotheken finanzieren. Und Yehudi Menuhin forderte eine Mozart-Tantieme für den Naturschutz. Wir denken – eigennützig, wie wirs gelernt haben – an den Kultur-Schutz und freuen uns auf eine üppige Ausschüttung der Erträge geistigen Eigentums – sagen wir der letzten zweitausend Jahre. Weil die angesammelten Werte unser materielles Volksvermögen bei weitem übersteigen, gestatten die Kulturschaffenden der öffentlichen Hand großzügig Ratenzahlung: Für den Anfang scheint eine generelle Verzehnfachung der Ausgaben zugunsten von Kultur und Bildung moderat. Die monatlichen Künstlerhonorare in Anlehnung an den BAT können über die Verwertungsgesellschaften abgewickelt werden. Fangen Sie schon mal mit der gerechten Umverteilung an, Herr Eichel. Denn in Zukunft müssen Sie auch noch mit uns Urhebern rechnen...

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