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Entscheidung zur Waldschlößchenbrücke am 14. November

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Bautzen (ddp-lsc). Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur umstrittenen Waldschlößchenbrücke durch das UNESCO-geschützte Dresdner Elbtal wird am 14. November verkündet.

Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Bautzen mit. Bevor die Öffentlichkeit informiert wird, werde die Entscheidung am selben Tag den Verfahrensbeteiligten bekanntgegeben.

Das OVG hatte den Termin mehrfach verschoben, weil immer wieder Unterlagen nachgereicht wurden. Ursprünglich war das Richtervotum noch im September in Aussicht gestellt worden, zuletzt hatte das OVG mehrfach Ende Oktober als Termin genannt.

Das Gericht entscheidet in zweiter Instanz des Eilverfahrens über den vorläufigen Baustopp für die geplante Elbquerung, den das Verwaltungsgericht Dresden am 9. August zum Schutz der seltenen Fledermausart «Kleine Hufeisennase» verhängt hatte. Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Dresden ruht derzeit, bis das Eilverfahren in Bautzen entschieden ist.

Beim Bau der Brücke droht die Aberkennung des UNESCO-Weltkulturerbetitels. Die Bindefrist eines Dresdner Bürgerentscheids vom Februar 2005 für die Brücke läuft im Februar 2008 ab. Vor drei Wochen hatte Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) erstmals öffentlich bauliche Änderungen an der Brücke in Aussicht gestellt, um den UNESCO-Welterbetitel für das Dresdner Elbtal zu retten.