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Im EU-Konvent hat sich die Forderung einer "Kulturklausel" beim Abschluss internationaler Verträge im Bereich des geistigen Eigentums durchgesetzt.
Damit kann ein Mitgliedstaat von seinem Vetorecht im Bereich kultureller und audiovisueller Dienstleistungen Gebrauch machen, wenn er "die kulturelle und sprachliche Vielfalt" bedroht sieht. Frankreich hatte die Beibehaltung des Vetorechts in letzter Minute durchgesetzt.Das vom Konvent beschlossene Einstimmigkeitsprinzip werde der EU bei den GATS-Verhandlungen im Bereich Kultur den Rücken stärken. Das ist aus der letzten Konventssitzung am Donnerstag in Brüssel zu schlussfolgern.
Kultur darf nicht wie handelsübliche Waren und Dienstleistungen einer rücksichtslosen Liberalisierung ausgesetzt werden. Europa braucht keine "Mainstream-Kultur", sondern den Erhalt seiner kulturellen Vielfalt. Diese wäre bei einem unkontrolliert freiem Markt äußerst bedroht.
Quelle: orf