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Föderalismusreform II: Bundestag beschließt kulturfeindliche Grundgesetzänderung

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Berlin - Heute fand im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung der Föderalismusreform II statt. Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde damit die so genannte Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Wenn am 12. Juni der Bundesrat zugestimmt hat, dürfen die Länder ab dem Jahr 2020 keine Schulden mehr machen, der Bund darf bereits ab dem Jahr 2016 nur noch Kredite bis zu 0,35% vom Bruttoinlandsprodukt aufnehmen.

Der Deutsche Kulturrat unterstützt das angestrebte Ziel einer soliden Finanzpolitik und der Begrenzung der Schulden. Dennoch wird mit der so genannten Schuldenbremse eine kulturelle Generationengerechtigkeit verfehlt. Wenn die Länder in den nächsten Jahren gezwungen sein werden, eine massive Haushaltskonsolidierung vorzunehmen und keine weiteren Schulden machen dürfen, werden sie an der sogenannten freiwilligen Leistung Kultur sparen müssen. Es steht zu befürchten, dass zwar jetzt im Rahmen des Konjunkturpakets II in Baumaßnahmen von Kultureinrichtungen investiert wird, später dann aber die Personal- und Sachmittel fehlen werden, um die Kulturein-richtungen zu bespielen.
 
Positiv an der Föderalismusreform II ist allerdings, dass ein Teil der Probleme, die durch die Föderalismusreform I durch die Neufassung des Art. 104 erst geschaffen wurden, nun gelöst werden. Der Deutsche Kulturrat hatte bereits bei der Föderalismusreform I vor den negativen Auswirkungen des damals neu gefassten Art. 104 GG gewarnt.
 
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die einzige Hoffnung, die man nach der Verabschiedung der Föderalismusreform II haben kann, ist, dass ihre Halbwertzeit ebenso kurz ist, wie die der Föderalismusreform I. Drei Jahre nach Verabschiedung der Föderalismusreform I im Juli 2006 ist es erforderlich, bereits Änderungen vorzunehmen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird in einigen Jahren, wenn die Länder und die Kommunen merken, wie die Schuldenbremse ihre Handlungsspielräume im Kultur- und Bildungsbereich immer mehr einengt, eine Korrektur des heutigen Beschlusses unumgänglich sein. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass sich der Schaden für die kulturelle Infrastruktur in Grenzen halten wird.“

· Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Schuldenbremse auf den Kulturbereich finden Sie hier