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Die Hamburger Justiz und der Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki haben sich geeinigt. Ein seit vier Jahren laufendes Verfahren gegen den Künstlerischen Leiter der Philharmonie der Nationen, Justus Frantz, wurde eingestellt. Die Einigung kostet den Dirigenten und seine Gesellschaft eine Million Euro.
Im November 2001 waren die Privat- und Geschäftsräume von Justus Frantz im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Verdachts auf Beihilfe zum Beitragsbetrug und zum Vorenthalten von Arbeitsentgelten durchsucht worden. Er und seine Konzert-Management GmbH haben offenbar nicht gewusst - oder wollten nicht wissen - dass sie gegenüber den Musikern der Philharmonie der Nationen die Funktion eines Arbeitgebers übernommen und somit für sie auch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen hatten.Außerdem wurde Frantz das Vorenthalten von Arbeitsentgelten vorgeworfen. Jetzt wurde das Verfahren gegen ihn und auch das gegen seine Gesellschaft, die bis Mitte 1999 für Frantz die Konzerte managte, eingestellt. Ihm wurde eine Geldbuße in Höhe von 36 000 Euro an auferlegt, er hat die Summe bereits an Justizkasse abgeführt. Für die Schadenswiedergutmachung hat man sich auf die Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an die AOK in Höhe von 964 000 Euro geeinigt. Diese Summe werde entweder von der Gesellschaft oder von Sponsoren übernommen, sagte Anwalt Kubicki.
Quellen: Welt am Sonntag, Hamburger Abendblatt