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Die Stadt Dresden übernimmt das Verkehrsmuseum und das Festspielhaus Hellerau. Das wurde gestern zwischen der sächsischen Landeshauptstadt und dem Freistaat ausgehandelt. Forsythes Kommen ist aber noch ungewiss.
Der Hauptstadtvertrag zwischen Freistaat Sachsen und sächsischer Landeshauptstadt, der die Finanzierung der staatlichen Kultureinrichtungen in Dresden regelt, wird verändert: Das Festspielhaus Hellerau übernimmt die Stadt, das Verkehrsmuseum wird auf einen Trägerverein übertragen, die Stiftung "Deutsches Hygiene Museum" weiterhin paritätisch vom Freistaat und Dresden bezahlt. Das sagte Sachsens Kulturminister Matthias Rößler (CDU) gestern in Dresden. Der Vertrag, der bis 2009 laufen wird, soll auch ermöglichen, dass die Forsythe Company ab 2005 in Hellerau arbeiten kann.Da die Stadt von den Kultureinrichtungen des Freistaats in Dresden profitiert, musste sie sich an deren Finanzierung bisher mit jährlich 10,2 Millionen Euro beteiligen. Im neuen Vertrag wird ein Verrechnungssystem angewandt. Das Verkehrsmuseum bekommt jährlich 2,5 Millionen Euro, das Festspielhaus Hellerau insgesamt 3,5 Millionen Euro direkt aus der Stadtkasse. Damit werden die Gebäude in Hellerau saniert und die Betriebsausgaben des Festspielhauses gesichert.
Zwar hat Sachsen damit den Weg frei gemacht für die hoch gelobte Forsythe Company. Deren Finanzierung wird jedoch auch vom Land Hessen und der Stadt Frankfurt/Main bestritten. Dort gibt es noch rechtliche Probleme. "Aber wenn alle Forsythe wollen, werden die Probleme zu lösen sein", sagte eine Pressesprecherin der Stadt Frankfurt gestern zur Sächsischen Zeitung.
Hingegen berichtet die Frankfurter Rundschau, dass sich die Stadt Frankfurt nicht an der Finanzierung einer privaten Ballett-Compagnie des Weltstars William Forsythe beteiligen wird. Das beschloss das "Römer-Bündnis", kurz bevor Hessen und Sachsen sowie die Städte Dresden und Frankfurt eine gemeinsame Lösung präsentieren wollten.
Der heutige 15. Oktober soll der Unterzeichnungstermin für den Vertrag sein. Hauptverhandlungsführers ist Bernhard Freiherr von Loeffelholz, der zugleich Präsident des Sächsischen Kultursenates ist. Für ihn war stets der heutige 15. Oktober als letzter möglicher Unterzeichnungstermin für einen Vertrag als selbst gesetzte Frist genannt worden. Arbeitsrechtlich ist sie nicht begründbar, wie das Amt für Wissenschaft und Kunst der Stadt Frankfurt/Main betont.
Wegen der extremen Finanznot der Stadt der Stadt Frankfurt, so die Dresdner Neuesten Nachrichten, war die Auflösung der Ballettsparte an der kommunal getragenen Oper erst für das nächste Jahr beschlossen worden. Doch aus den gleichen Gründen sieht sich die Stadt nicht in der Lage, ihren ursprünglich vorgesehenen Zuschuss von 200 000 Euro für das Projekt gemeinsamer Auftritte in Dresden und Frankfurt zu leisten. "Das Regierungspräsidium würde uns diese Mehrausgabe nicht genehmigen", sagte Kirsten Grote-Bär vom Frankfurter Kunstamt. Das zweite Problem ist die Frage des rechtlichen Konstruktes. Ein bloßer Betriebsübergang, bei dem die Company de jure nicht aufgelöst wäre, könnte Frankfurt ungeahnte Folgekosten bescheren.
Quellen: Sächsische Zeitung, Dresdner Neueste Nachten, Frankfurter Rundschau