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Berlin, den 20.03.2007. Der Deutsche Bundestag hat am 09.03.2007 im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes für die Rente mit 67 auch eine Veränderung im Sozialgesetzbuch (SGB III) verabschiedet, die u.a. die Arbeit der Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit erleichtern soll. Im Deutschen Bundestag wurde beschlossen, dass die Agentur für Arbeit auf Angebote zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit hinweisen kann, wenn ein Arbeitsverhältnis erkennbar nicht begründet werden soll (SGB III § 36, Abs. 4). In der Begründung wird klargestellt, dass weder die Arbeitssuchenden noch die Anbieter selbständiger Tätigkeit einen Anspruch auf den Hinweis haben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Änderung des Sozialgesetzbuches ist gut gemeint, aber letztlich doch nur halbherzig. Sie wird weder den Künstlern, die durch die Künstlerdienste vermittelt werden, noch den Auftraggebern richtig weiterhelfen. Es ist schon abstrus, da vermittelt die Bundesagentur für Arbeit Künstler erfolgreich. Dieser Erfolg darf aber nicht sein, da es eine Vermittlung in selbständige Tätigkeit und nicht in abhängige Beschäftigung ist, die es in diesem Arbeitsmarktsegment aber auch immer weniger gibt. Statt nun die Bestimmung so zu ändern, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre erfolgreiche Arbeit fortführen kann, werden Halbherzigkeiten auf den Weg gebracht, die keine echte Lösung des Problems bringen. Hier ist dringend eine Nachbesserung erforderlich.“
Die Resolution des Deutschen Kulturrates zu den Künstlerdiensten kann unter der nachfolgenden Adresse herunter geladen werden:
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=985&rubrik=4