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Deutscher Kulturrat beteiligt sich an 6. Arbeitskonsultation der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt
Berlin, den 20.05.2008. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, beteiligt sich an der heute beginnenden 6. Arbeitskonsultation der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt in Berlin.
Der Deutsche Kulturrat wird die Chance der 6. Arbeitskonsultation der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt in Berlin nutzen, um deutlich zu machen, dass es auch in Deutschland darauf ankommt, die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur hinsichtlich der Sicherung kultureller Vielfalt zu untersuchen.
Anlässlich des Starts der „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ hat der Deutsche Kulturrat darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine erste Bewährungsprobe für die Konvention Kulturelle Vielfalt in Deutschland besteht. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft dürfen nicht zu Lasten der Vielfalt in der Kulturwirtschaft gehen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Konvention Kulturelle Vielfalt wurde anfangs vor allem unter dem Eindruck der GATS-Verhandlungen diskutiert und als Instrument gesehen, um einer Liberalisierung der Kulturwirtschaft im internationalen Kontext entgegen zu treten. Die Konvention Kulturelle Vielfalt geht aber darüber hinaus. Sie verpflichtet die Staaten, die sie ratifiziert haben, also auch Deutschland, im eigenen Land die kulturelle Vielfalt zu sichern. In Deutschland zeigen sich jetzt erste Beispiele, dass die Konvention Kulturelle Vielfalt nicht l’art pour l’art ist, sondern vielmehr eine Verpflichtung für die Kulturpolitik im Inland. Das wird die Politik noch lernen müssen!“