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Kunststiftung NRW will tanzenden Nachwuchs fördern

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Düsseldorf (ddp-nrw). Die Kunststiftung NRW will auch in diesem Jahr besonders begabte Nachwuchstänzer und -choreographen fördern. Zwei Arbeitsstipendien sollen den Aufenthalt an einem renommierten Institut für Tanz- und Choreographieausbildung im Ausland ermöglichen, wie die Veranstalter am Montag in Düsseldorf mitteilten.

Zudem sei die unentgeltliche Mitarbeit bei einem Ensemble oder die Assistenz bei einem Choreographen sowie die Teilnahme an Workshops von Meisterkursen im In- oder Ausland vorgesehen.

Bewerben können sich Tänzer und Choreographen aus NRW. Tänzer sollten dabei ihre Ausbildung an einer Hochschule oder Akademie abgeschlossen haben oder eine zweijährige Berufserfahrung in einem etablierten Ensemble vorweisen können. Zudem sollten sie Empfehlungen von anerkannten Tänzern vorlegen. Das Höchstalter ist auf 30 Jahre begrenzt.

Choreographen sollten innerhalb der letzten drei Jahre eigenverantwortlich Produktionen erarbeitet und öffentlich aufgeführt haben. Das Höchstalter ist hier auf 35, in Ausnahmefällen auf 40 Jahre begrenzt.

Bewerbungsschluss ist der 30. September. Die Unterlagen sind bei der Kunststiftung NRW in der Rossstraße 133, 40476 Düsseldorf einzureichen. Weitere Informationen gibt es im Internet.