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NRW: Landesmusikrat sieht Kulturleben durch Finanzmisere beschädigt

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Düsseldorf - Die Finanzkrise der Kommunen hat in zahlreichen Städten in NRW das Kulturleben nachhaltig beschädigt. Darauf wies der Landesmusikrat am Freitag in Düsseldorf hin. Nicht nur die kommunalen Kultureinrichtungen seien in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bedroht, auch die Unterstützung der freien Träger in Kunst und Kultur sei «dort kaum noch möglich, wo mancher Kämmerer und Haushaltspolitiker dazu neigt, dieses Gebiet bei Sparmaßnahmen vornan zu stellen».

Der Landesmusikrat forderte deshalb, den sogenannten Verbundbetrag des Landes an die Kommunen zu erhöhen. Das Land sei zudem aufgefordert, durch ein Fördergesetz zur kulturellen Bildung und mit zusätzlichen Mitteln außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs die kulturelle Bildung in den Kommunen zu unterstützen. Auch Nothaushaltskommunen mit prekärer Haushaltslage müssten daran teilhaben können.

Der Landesmusikrat ist nach eigenen Angaben der Dachverband der Musikverbände und -vereine in Nordrhein-Westfalen. Mitglieder sind neben 18 Einzelpersönlichkeiten mehr als 50 Verbände, Arbeitsgemeinschaften, Organisationen und Institutionen.


Musikleben in der Finanzkrise der Kommunen
Stellungnahme des Landesmusikrats NRW im Wortlaut

Die Finanzkrise der Kommunen in NRW hat vielerorts ein Ausmaß erreicht,
welches das Kulturleben in NRW nachhaltig schädigt. Nicht nur die
kommunalen Kultureinrichtungen sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bedroht, auch die Unterstützung der freien Träger in Kunst und Kultur ist dort kaum noch möglich, wo mancher Kämmerer und Haushaltspolitiker dazu neigt, dieses Gebiet bei Sparmaßnahmen vornan zu stellen.

Die NRW-Kulturamtsleiterkonferenz hat unter dem Titel „Umbau statt Abbau“ ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Kulturlandschaft in NRW vor dauerhaftem Schaden zu bewahren. Darunter sind auch Maßnahmen, die Reformen
in der kommunalen Kulturpolitik initiieren sollen.

Der Landesmusikrat NRW begrüßt diese Vorschläge, auch diejenigen, die zu einer gesteuerten Veränderung der kulturellen Infrastruktur beitragen können. Sie lauten:

 - Der Verbundbetrag des Landes an die Kommunen wird zukünftig erhöht und dieser Zusatzbetrag mit einer festen Bindung für Kultur und Bildung
versehen (Kulturpauschale).

- Das Land wird aufgefordert, durch ein Fördergesetz zur kulturellen Bildung und mit zusätzlichen Mitteln außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs die kulturelle Bildung in der Kommune zu unterstützen.
Das Fördergesetz ist so zu gestalten, dass auch HSK- und Nothaushaltskommunen mit prekärer Haushaltslage teilhaben können.

- Diesen Gemeinden darf der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln nicht länger verwehrt werden. Hier können eine 100 % Förderung oder ein Ersetzen des Eigenanteils durch Sponsormittel erfolgen.

- Herausragende Kultureinrichtungen mit regionaler, landes- oder bundesweiter Strahlkraft müssen auch bei schwierigen Haushaltssituationen in gemeinsamer Anstrengung von Land und Kommunen erhalten werden, damit die Kulturlandschaft als Ganzes keinen Schaden nimmt. 

Die Kommunen sind aufgefordert, ihre kulturellen Angebote und Infrastruktur unter folgenden Aspekten auf den Prüfstand zu stellen:

- Zielgruppenorientierung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
- Regionale Arbeitsteilung und Schwerpunktbildung
- Künstlerische Qualität
- Sicherung von Arbeitsplätzen im kulturellen und kulturwirtschaftlichen
Bereich
- Wahrung der Zugangsmöglichkeiten zu kulturellen Einrichtungen und
kultureller Vermittlungsarbeit.

Das Präsidium des Landesmusikrats NRW hat in seiner Sitzung vom 4. November 2009 beschlossen, sich diesen Vorschlägen anzuschließen und sie zu unterstützen. Sie bieten eine aussichtsreiche Möglichkeit, aus der Krise Der maßgeblich von den Kommunen getragenen öffentlichen Pflege von Kunst und Kultur herauszukommen.

Die Kulturamtsleiterkonferenz empfiehlt den Kommunen, die bürgerschaftliche Kompetenz von Kulturbeiräten und Fördervereinen sowie Sponsoren und Stiftungen in diesen Prozess einzubeziehen. Der Landesmusikrat NRW fügt diesen Anregungen die dringende Empfehlung hinzu, auch das ehrenamtliche Engagement in kulturellen Vereinen und Verbänden einzubeziehen. Bürgerschaftliche Initiativen  sind für Kunst und Kultur in den Städten und
Gemeinden unverzichtbare Substanz.
 
Im Namen des Präsidiums des Landesmusikrats NRW

Prof. Dr. Werner Lohmann
Präsident des Landesmusikrat NRW


 

 

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