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Leipzig: Sonderkonditionen für ALG-II-Empfänger in Gewandhaus, Oper, Schauspiel und Theater der Jungen Welt
Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können eine Eintrittskarte für Gewandhaus, Oper und Schauspiel ab sofort zum Preis von 3 EURO (Theater der Jungen Welt 1,50 EURO) erwerben. Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen. Die vergünstigten Karten werden ausschließlich am Veranstaltungstag an den jeweiligen Theaterkassen gegen Vorlage von Personalausweis und ALG II-Bewilligungsbescheid verkauft."Diese zusätzliche Offerte gilt zunächst für eine Erprobungszeit bis zum 31. Juli 2006. Nach Spielzeit-Ende 2005/06 erstellen die vier Einrichtungen einen Ergebnisbericht. Auf dessen Grundlage wird entschieden werden, ob wir der Ratsversammlung einen Änderungsvorschlag zur bestehenden Entgeldordnung vorlegen.", erläutert der Kulturbeigeordnete Dr. Georg Girardet.
Die Höhe des Entgeldes wurde auf Basis der Selbstkosten kalkuliert, die in den genannten Einrichtungen beim Verkauf einer Eintrittskarte anfallen (bspw. Tantiemen, Ticket-Online-Gebühr, Nahverkehrsbeitrag, Altersversorgungsabgabe).
Für die städtischen Museen entfällt eine solche Sonderregelung, da alle Besucher die eintrittsfreien Tage nutzen können.
Das neue Angebot für Bezieher von Arbeitslosengeld II geht zurück auf einen Beschluss der Ratsversammlung vom Juli 2005. +++