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Sachsen-Anhalt kürzt Mittel aus Lotto-Toto-Gesetz

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Entschließung der 12. ordentlichen Mitgliederversammlung des Landesmusikrats Sachsen-Anhalt e. V.
Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. wendet sich entschieden gegen die Absicht der Landesregierung, das Lotto-Toto-Gesetz so zu verändern, dass der aus den Erlösen bisher für die Förderung gemeinnütziger Projekte zur Verfügung gestellte Betrag halbiert wird.

Der Anteil für Kultur am Landesetat beträgt z. Z. unter 1 %. Er ist mithin so knapp bemessen, dass legitime Förderungen gemeinnütziger Projekte daraus nur noch ungenügend möglich sind, so dass die Vorgängerregierungen zunehmend auf eine Antragstellung an die Lotto-Toto-GmbH orientierten. Die Lotto-Toto-Erträge substituierten somit in steigendem Maße die Landesförderung gemeinnütziger Projekte.
Wird diese Förderung weiter verknappt, werden dem Land unkalkulierbare Schäden zugefügt werden.
Magdeburg, am 9.11. 2002

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