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Sachsens Kulturraumgesetz bis 2007 verlängert

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Das sächsische Kulturraumgesetz wird in seiner derzeitigen Fassung bis ins Jahr 2007 fortgeführt. Die Fraktionen im sächsische Landtag fassten am Donnerstag in Dresden mehrheitlich einen entsprechenden Beschluss, der die Weiterführung des ursprünglich 2004 auslaufenden Gesetzes festlegt.

Dresden (ddp-lsc). Zugleich lehnte das Parlament einen Neuerungsentwurf der Staatsregierung ab, der zwar das selbe Fördervolumen von 76 Millionen Euro jährlich vorsah, durch den verteilt werden sollte. Der Antrag der PDS-Fraktion über eine gänzliche Aufhebung der Befristung fand keine Mehrheit.
Das sächsische Kulturraumgesetz unterstützt die Aufrechterhaltung und Pflege regionaltypischer, kultureller Besonderheit in den elf Kulturräumen Vogtland, Erzgebirge, Mittelsachsen, Elbtal, Oberlausitz-Niederschlesien, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Zwickauer und Leipziger Raum sowie in den so genannten urbanen Kulturräumen Dresden, Chemnitz und Leipzig. Es ist deutschlandweit einmalig.