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Die Besteuerung ausländischer Künstler verstößt gegen das europäische Diskriminierungsgebot - Der Europäische Gerichtshof hat entschieden
Mit Urteil (AZ. C-234/1) hat die 5.Kammer des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes über die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler (sog.Ausländersteuer - §§49 ff.EStG - teilweise gegen EU-Recht, namentlich gegen das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages, verstoßen.
Wie werden die Finanzämter reagieren, wenn inländische Haftungsschuldner (Z.B. Veranstalter, Gastspieldirektionen) oder auch Steuerschuldner (ausländische Künstler) unter Hinweis aus das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bereits abgeführte "Ausländersteuer" zurückverlangen....???
Quelle: SHOWBIZ-newsletter / http://www.domeus.de