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Gericht verbietet öffentliche Münz-CD-Kopierer

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Das Münchner Landgericht macht allen sparsamen Musik-Fans einen Strich durch die Rechnung. Einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zufolge dürfen öffentliche Münz-CD-Kopierautomaten nicht vertrieben werden.

München (ddp-bay). Wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte, bestätigte das Gericht eine einstweilige Verfügung eines Münchner Tonträgerherstellers gegen eine Osnabrücker Firma. Diese hatte im Internet für die von ihr vertriebenen öffentlichen CD-Kopierer geworben, die gegen Münzeinwurf das Kopieren von CDs ermöglichen sollen.

Nach dem Urteil des Landgerichts dürfen die Automaten künftig nur noch vertrieben werden, wenn diese privat und für den Eigengebrauch genutzt werden. Ein deutlicher Hinweis, «dass das Aufstellen des Gerätes zum Zweck entgeltlicher Nutzung durch Dritte unzulässig ist», muss nach Angaben des Gerichts beigefügt sein. Derjenige, der den CD-Brenner entgeltlich zur Verfügung stellt, wirke an einer Urheberrechtsverletzung mit, argumentierte das Gericht.