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Gesetzgeber stärkt Rechteinhaber im Kampf gegen Produktpiraterie

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Berlin (ddp). Inhaber von Urheberrechten werden im Kampf gegen Produktpiraterie gestärkt. Der Bundesrat billigte dazu am Freitag in Berlin einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, mit dem unter anderem Rechteinhabern erweiterte Auskunftsansprüche eingeräumt werden.

Bislang gibt es laut Bundesjustizministerium einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers nur gegen denjenigen, der geistiges Eigentum verletzt. Weil dieser aber oft nur schwer zu identifizieren ist, soll ein Kläger künftig auch von Dritten wie etwa einem Internet-Provider oder Spediteuren Auskünfte verlangen können. Voraussetzung für den Auskunftsanspruch ist den Angaben zufolge auch, dass man es mit einer «Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß» und nicht lediglich mit «bloßen Bagatellverstößen» zu tun hat. Ferner wird die maximale Höhe der Abmahnkosten auf 100 Euro festgelegt.