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Richard David Precht beim Auftakt der Gesprächskonzert-Reihe „Freiheit und Funktion von Kunst“ im Wolfgang-Rihm-Forum der Hochschule für Musik Karlsruhe. Foto: Rake Hora

Richard David Precht beim Auftakt der Gesprächskonzert-Reihe „Freiheit und Funktion von Kunst“ im Wolfgang-Rihm-Forum der Hochschule für Musik Karlsruhe. Foto: Rake Hora

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Zwischen Autonomie und Vereinnahmung

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„Freiheit und Funktion der Kunst“: Konzert- und Diskussionsabend mit Jörg Mainka und Richard David Precht in Karlsruhe
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Vor dem Wolfgang-Rihm-Forum der Musikhochschule Karlsruhe demonstrieren Studierende gegen Richard David Precht, weil er meinungsstark polarisiert und der jungen Generation vorwirft, sich aus Angst vor Konflikten selbst zu zensieren. Die Protestierenden verlesen Zitate des bekannten Buchautors und Fernsehphilosophen, um das Publikum zu ermuntern, bei der anschließenden Veranstaltung „genau hinzuhören, mitzudenken und auch Kritik und Dissens als wichtigen Teil von Meinungs- und Kunstfreiheit wertzuschätzen“. Doch genau das ist Anliegen der Veranstaltung „Freiheit und Funktion von Kunst“. Die Gruppe rennt offene Türen ein.

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Das dreiteilige Diskurs- und Konzertformat verdankt sich der Initiative von Markus Hechtle sowie der Beteiligung von Musikhochschule, Pädagogischer Hochschule, Hochschule für Gestaltung und Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe. Der Kompositionsprofessor organisierte und inszenierte dezent die erste Veranstaltung „Gegenwart: Wie es ist – und sein könnte“, der zwei weitere zu „Vergangenheit“ und „Zukunft“ folgen, obwohl schon der Auftakt historische Überlegungen und Musik der Vergangenheit enthielt. Der Abend beginnt mit dem langsamen Satz von Haydns „Kaiserquartett“ op. 76, 3 „Poco Adagio cantabile“, jedoch erklingt nur die letzte Variation Nummer 4. Man erkennt sofort das Thema, das später zum „Deutschlandlied“ gemacht wurde. Doch statt in Dur und hymnischer Homophonie erscheint die Melodie in der Mollparallele, rhythmisch variiert und reich mit kontrapunktischen Stimmen umspielt. Der Variationssatz liefert damit ein Exempel für eine funktionalisierte und zugleich durch künstlerische Freiheit über staatliche Vereinnahmung erhabene Musik.

Freiheit von und zu

Die von Moderatorin Julika Hing vorgestellten Gesprächspartner Richard David Precht und Jörg Mainka nehmen anschließend auf einer neobarocken Operetten-Couch Platz – und los geht es. Für den Komponisten ist Haydns Thema eine jener Melodien, die ihm „leidtun“, weil sie zweckentfremdet wurden. Als weiteres prominentes Beispiel nennt Mainka die feierliche Introduktion von Charpentiers „Te Deum“, die man zur Eurovisionshymne europäischer Fernsehanstalten machte, wie zuletzt wieder beim ESC. Maika und Precht hatten an der HfM Hanns Eisler Berlin bereits gemeinsame Projekte zu Ludwig Wittgenstein und Robert Musil durchgeführt. Nun stellt Mainka konkrete Verbindungen zum Konzertprogramm her und aktiviert das Publikum dazu, gleich zweimal das Lied „Anmut sparet nicht noch Mühe“ zu singen, das Brecht/Eisler 1950 als alternative „Kinderhymne“ zu den Nationalhymnen von BRD und DDR schrieben.

Precht stellt klar, dass auch im Auftrag eines Staates entstandene Musik „gute Kunst sein kann, wenn sie über einen ästhetischen Überschuss verfügt, der den Propaganda- oder sonstigen Zweck übersteigt.“ Grundsätzlich unterscheidet der Philosoph zwischen der „negativen Freiheit“, passiv frei von Beschränkungen zu sein, und der „positiven Freiheit“, etwas aktiv gestalten und beeinflussen zu können. Kunst hatte immer Funktionen und stand im Dienst der Kirche oder von weltlicher Herrschaft: „Das gilt auch für die Architektur, Kunst, Musik und Dichtung der Renaissance, die wir heute als Anfang der Autonomie der Kunst feiern. Erst mit der Entwicklung der Künste zur Kunst im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde die Kunst dann ein autonomer Bereich.“ Im Vergleich zu Recht oder Wirtschaft sei Kunst sogar doppelt autonom, „weil sie sowohl ein eigener Bereich ist als auch frei von Zwecken und praktischen Anwendungen, denen die anderen Bereiche folgen. Eben diese Unabhängigkeit befähigt Kunst, Spiegel und Kritik der Gesellschaft zu sein.“

Neu, ­unkonven­tio­nell, ­provokativ?

Mainka erläutert, dass Kunst mit Konventionen bricht und sich ihre Freiheit gerade in der Souveränität gegenüber Normen und Gewohnheiten zeige. Eindrücklich hörbar machen dies die langsamen Sätze 4 und 5 von Anton Weberns frei-atonalen „Sechs Bagatellen für Streichquartett“ op. 9. Im Zuge der Avantgarden des 20. Jahrhunderts wurden Regel- und Konventionsbrüche dann, so Precht, zur „Wesensbestimmung von Kunst“, mithin zu einem neuen Standard, der dazu führte, dass Kunst ihre Provokation verliert und sich auch gegenwärtig „unter dem Diktat zunehmender politischer Correctness totgelaufen hat“.

Statt immer neu sein zu müssen, könne sich Musik, so Mainka, auch auf Konventionen beziehen, um sie anders zu wenden. Ein solches Setzen und Zersetzen von Konvention demonstriert Pianistin Aiko Ronden brillant anhand von Beethovens launiger siebter Bagatelle aus op. 119 und Wolfgang Rihms Klavierlied „Hochrot“ auf ein Gedicht der in Karlsruhe geborenen Karoline von Günderrode. Dazu verwandelt sich Moderatorin Julika Hing zur Mezzosopranistin, die nach impulsiven Gesten immer wieder anders harmonisierte Liegetöne mit großer Ruhe und weicher Strahlkraft intoniert. Der ukrainische Komponist Alexander Pilchen – vormaliger Schüler von Rihm und Hechtle – thematisiert in „Wenn ich ein Diktator wäre“, was Musik angeblich alles „sein muss!“: leicht, schwer, autonom, schön, patriotisch, genial und interessant, und zwar nicht nur für den, der sie geschrieben hat. Im Wechsel mit den vom Komponisten in knappen Videosequenzen mit militärischer Schärfe vorgetragenen Proklamationen werden diese dann von einem Vokalsextett wahlweise ironisch übererfüllt oder unterwandert, lächerlich gemacht oder bekräftigt: eine Demonstration künstlerischer Freiheit gegen diverse Normierungsversuche.

Grenzen der Freiheit

Per Videobotschaft äußert sich Frank Bräutigam zur Freiheit der Kunst, die das Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 3 garantiert. Der ARD-Rechtsexperte unterstreicht, dass damit noch nicht bestimmt sei, was Kunst überhaupt ist und daher Kunstfreiheit genießen kann. Diese Freiheit stoße außerdem an Grenzen, wenn es um Verunglimpfung, Volksverhetzung, Verstöße gegen Grundrechte anderer Menschen oder geistiges Eigentum gehe. Wo diese Grenzen freilich verlaufen, müssen im Zweifelsfall Gerichte entscheiden. Anschließend verweist Mainka auf das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt, das von Kultureinrichtungen und Vereinen deutsches Kulturgut, Nationalstolz und das Singen der Nationalhymne fordert. Auch Precht sieht die Tendenz, der Kunst und Musik verstärkt Bedeutungen und Funktionen anzuheften: „Zu ächten sind aber nicht die Inhalte von links oder rechts, denn die sind austauschbar, sondern überhaupt solche politischen Einflussnahmen.“

Eine weitere Gefahr sieht der Philosoph auch darin, dass Kunst gesellschaftspolitisch delegitimiert und ihre öffentliche Förderung gestrichen wird: „Wir stehen heute vor der Situation, dass in Rundfunk, Politik und Institutionen immer mehr Menschen das Sagen haben, die in der kulturkapitalistischen Matrix groß geworden sind und das vorherrschende Effizienz- und Profitdenken auch auf Kunst und Kultur anwenden.“ Das erste, was ausschließlich quantifiziert wurde, sei das Geld gewesen, das zweite die Quoten in Funk und Fernsehen. „Inzwischen ist alles auf Gewinn ausgerichtet. Was meinen Sie, wie viele Menschen in Deutschland heute noch von ihrer Lyrik leben können? – Keiner!“

Subvention oder Investition?

„Viele Bereiche“, so Precht, „überlässt man aus guten Gründen nicht dem Markt, sondern unterstützt sie mit Subventionen, denen sich herausragende Kunst und ganze Kunstsparten verdanken, die sonst aussterben würden.“ Beim abschließenden Gedankenaustausch mit dem Publikum wird eingewendet, dass man statt von „Subvention“ vielleicht besser von „Investition“ sprechen solle, was Precht sofort bejaht. Denn Kunst sei eine Investition in Vielfalt, Wahrnehmung, Sensibilisierung, während die Hüter der freien Marktwirtschaft Subventionen als wettbewerbsverzerrend abschaffen wollen. Auch die flächendeckend wegbrechende ästhetische Bildung spricht Precht noch an. Die Grundvoraussetzungen für die Wahrnehmung von Kunst seien „die Schulung der Urteilskraft, etwas auf der Grundlage eigener Erfahrungen beurteilen zu können, und der Schutz vor dem Aufmerksamkeitsraub durch Internet und Soziale Medien.“ Für einen Abend waren das viele, zu viele Themen, als dass man sie alle hätte erschöpfend erörtern oder gar zur Lösung von Problemen hätte verwandeln können. Zu kritischem Mit- und Nachdenken regten sie allemal an.

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