Der zweite Versuch, eine sogenannte Kulturreform der GEMA durchzusetzen wird wie de erste Versuch ebenso von Kritik begleitet. Bereits im letzten Jahr hat die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK auf Mängel und Probleme hingewiesen. Das neue Reformvorhaben wird jetzt in einem zweiten offenen Brief scharf kritisiert. Wir geben den Brief im Wortlaut wieder.
Sehr geehrte Damen und Herren des GEMA-Vorstands und -Aufsichtsrats,
vor knapp einem Jahr hatten die Deutschen Musikhochschulen sich erstmals in einem Offenen Brief zur geplanten GEMA-Reform geäußert. Heute müssen wir erneut unsere Stimme erheben, da unsere Sorgen über den weiteren Fortgang des Reformvorhabens auch nach einem Gesprächsaustausch mit Teilen des GEMA-Teams nicht ausgeräumt sind, sondern sich verstärkt haben.
Als dringendste Frage bleibt für uns auch nach dem Gespräch unbeantwortet:
Warum eigentlich will die GEMA, als mächtiger Monopolist, der nur vom Deutschen Patent- und Markenamt (ja, wie ernsthaft eigentlich…?) kontrolliert wird, sich verabschieden von einem gewachsenen solidarischen Verwertungs- und Fördersystem, als das es von den Gründungsvätern vor über 100 Jahren konzipiert wurde, zu einem im Kern kommerziell ausgerichteten Inkasso-Umverteilungssystem? Warum soll dieses Alleinstellungsmerkmal gegenüber den internationalen Verwertungsgesellschaften, mit dem sich bereits in den Gründungsjahren die Ursprungsgesellschaft AFMA von der französischen SACEM bewusst abgrenzte, im Kulturland Deutschland aufgegeben werden? Wie ist die damit verbundene endgültige Marginalisierung des Berufszweigs der Komponist:innen von E-Musik vereinbar mit der von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ an die Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderung nach Berücksichtigung der kulturellen Zwecke (Drucksache 16/7000 des Dt. Bundestages, S. 285).
Die wichtigsten Kritikpunkte aus Sicht der deutschen Musikhochschulen bezogen auf unsere Kompositionsabsolvent:innen und den E-Komponist:innennachwuchs bleiben bislang aus unserer Sicht ungelöst:
1. Eine Tür, die faktisch verschlossen bleibt.
Die Strickfehler beginnen mit der viel zu hohen Eingangshürde für die Ordentliche Mitgliedschaft: Diese ist bereits jetzt auch für gestandene E-Komponist:innen nur schwerlich zu erreichen; nach Umsetzung der geplanten Reform wird sich deren Anteil noch deutlich weiter reduzieren. Folglich erlangen immer weniger E-Komponist:innen, geschweige denn deren Nachwuchs, Zugang zum demokratischen Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, zur Alterssicherung, oder gar zur Möglichkeit, selbst für ein Amt im Aufsichtsrat oder in anderen wichtigen Gremien zu kandidieren.
Auf lange Sicht wird die E-Musik kaum noch an den demokratischen Prozessen der Mitgliederselbstbestimmung beteiligt sein.
2. Systematisches Drängen der E-Musik in die Nebenberuflichkeit.
Der Volumenanteil der Mittel, den die GEMA insgesamt zur Kulturförderung zur Verfügung stellt, verringert sich im Anteil, der speziell den E-Musik-Komponist:innen zugeteilt wird, um zwei Drittel – was als Umverteilung deklariert wird. De facto verschiebt der Reformansatz systematisch Mittel zulasten von E-Musik/Contemporary Classic (CCL). Nur sehr wenige, extrem erfolgreiche E-Komponist:innen werden die Verluste teilweise kompensieren können. Für den Mittelstand der berufsständischen E-Komponist:innen bedeutet die Absenkung der Fördermittel überwiegend das Ende der hauptberuflichen Laufbahn. Der Berufsstand der E- Komponist:innen wird – im Gegensatz zu dem der U-Komponist:innen aufgrund ihrer zumeist erheblichen Mehrverdienste durch die Medienpräsenz ihrer Musik – de facto ausgelöscht bzw. in die Nebenberuflichkeit gedrängt.
3. Abriss des Solidarhauses.
Ein über 100 Jahre gewachsenes, auf Solidarität gebautes Fördersystem wird mit diesem Reformversuch nicht renoviert, sondern entkernt. An seine Stelle tritt eine marktorientierte Selektionslogik. Das schwächt nicht nur jene künstlerischen Formen, die ob ihrer Benachteiligung auf dem Markt eines besonderen Schutzes bedürfen, sondern verändert den kulturpolitischen Charakter der GEMA grundlegend – mit absehbar zerstörerischen Folgen für die Vielfalt nichtmarktkonformer Kunstformen.
4. Nachwuchsförderung ohne nachhaltige Schubkraft.
Nachwuchsförderung wird zwar behauptet, sie entfaltet aber nur begrenzte Wirkung. Typische Förderkleinstbeträge erreichen zwar viele, sie entfalten aber keine existenzielle oder strukturelle Wirkung für den Berufseinstieg von Nachwuchs-Komponist:innen. Mehr „Breite“ (durch Erhöhung der Altersgrenze für Nachwuchsförderung) heißt nicht automatisch mehr Unterstützung für Nachwuchs, sondern weniger Förderung für die Einzelnen, die einen professionellen Berufsweg auf sich nehmen wollen.
5. Komplexität bei den Verteilprozessen als Nebelwand.
Die geplante Reform verspricht zwar viel, sieht aber sehr komplexe neue Mechanismen vor, die für junge Urheber:innen schwer nachvollziehbar sind. Neue, komplexe, womöglich KI-basierte Bewertungssysteme oder genreoffene Verfahren sind, zumindest Stand jetzt, undurchsichtig und verschlechtern damit die Zugänglichkeit insbesondere für junge Komponist:innen.
Als noch positivste Aussage haben wir im Oktober vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Georg Oeller gehört: Der Pauschalabzug auch für ausländische Nutzer:innen von GEMA-geschützter Musik soll bei 10% verbleiben und nicht auf 5% gesenkt werden.
Wir haben ferner wahrgenommen, dass die GEMA-Führung diverse Dialogformate mit ihren Mitgliedern und den Kritiker:innen der Reform ins Leben gerufen hat. Wir bedauern allerdings zu hören und zu lesen, dass auf Anfragen von Mitgliedern zu verlässlichen Detailberechnungen seitens der GEMA nicht dezidiert eingegangen wird. Der dringlichen Informationspflicht, die Mitglieder vollständig transparent über die jeweiligen individuellen Auswirkungen der Reform z.B. für die E-Sparte aufzuklären, kommt die GEMA nicht nach. Wir erwarten mit Spannung, wie und wann der differenzierte, konkurrierende Antrag der Fachgruppe E-Musik im Dt. Komponist:innenverband (FEM+) von der GEMA an die übrigen Mitglieder kommuniziert wird.
Der durch allerlei kommunikative Bemühungen verpackte, im Kern jedoch nur minimal veränderte GEMA-Reformansatz bedeutet in 2026 wie in 2025 eine absehbare Strangulierung des Berufszweigs der E-Komponist:innen. Die Opferung eines seinerzeit bewusst geschaffenen Solidarsystems zugunsten von marktgetriebenen Inkasso-Prinzipien, nach bester neoliberalkapitalistischer Manier, gehört gestoppt und nach unser Ansicht schnellstens auf den Tisch von Kontrollinstanzen des Justizministeriums, die sich genau anschauen sollten, ob die GEMA mit ihrer geplanten Reform tatsächlich noch dem Gebot der „Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen“ gem. VGG § 32 Abs 1 sowie der o.g. Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ gerecht wird.
Andernfalls läuft hier etwas gewaltig aus dem Ruder.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen des Vorstands der RKM
Prof. Christian Fischer
Rektor der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen
Vorsitzender der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen Mitglied des Senats der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)