Der Petitionsausschuss begrüßt mehrheitlich das Prüfvorhaben der Bundesregierung, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften wie der GEMA unter Wahrung der berechtigten Urheberinteressen „praxisgerecht an die Belange von Veranstaltern angepasst werden können“.
Das geht aus der Beschlussempfehlung an den Bundestag zu einer öffentlichen Petition (ID 172858) hervor, in der eine umfassende Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA sowie eine verbesserte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gefordert wird. Laut Beschlussempfehlung soll die Eingabe des Geschäftsführers der Tanzschule Traumtänzer in Berlin, Miron Jakubczyk, die mehr als 57.000-mal auf der Petitionsplattform des Bundestages mitgezeichnet und daher auch am 15. September 2025 in öffentlicher Sitzung beraten wurde, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ überwiesen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden.
Der Petent beklagt, die GEMA missbrauche ihre Monopolstellung gegenüber den auf die Musiknutzung zu angemessenen Bedingungen angewiesenen Verbänden. Zudem komme die vom Gesetzgeber eingesetzte Aufsichtsbehörde beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ihrer Aufgabe nicht nach. Die GEMA habe die jahrelang praktizierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit verlassen und versuche nun, den Nutzern ihre Bedingungen unter Androhung gerichtlicher Schritte zu diktieren, heißt es in der Petition. Sie umgehe die Nutzervereinigungen und rechne mit Endnutzern einzeln nach ihren Konditionen ab, wobei die bisherigen Pauschalverträge wegfielen.
Die Forderungen des Petenten zielen unter anderem auf eine Begrenzung der Tarifhoheit durch Mitwirkung der Nutzervereinigungen bei der Tarifaufstellung ab, auf die Verpflichtung der GEMA zum Abschluss von Gesamt- und Pauschalverträgen, auf die Abschaffung des Tarifs VR-Ö und der GEMA-Vermutung sowie die Möglichkeit zur Lizenzierung über andere europäische Verwertungsgesellschaften (VG).
Der Petitionsausschuss macht in seiner Beschlussempfehlung deutlich, dass er die aktuelle Rechtslage als „im Kern sowie in den Strukturen für sachgerecht und unter Berücksichtigung von Nutzerbelangen auch angemessen“ einschätzt. Man sei sich bewusst, dass die Tanzschulen ebenso wie viele Veranstalter und Teile des Fachhandels infolge steigender GEMA-Vergütungen teilweise erheblichen Herausforderungen begegneten, die mitunter zur Absage von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen oder Festen führten. Andererseits sei auch das ureigene Recht der Schöpfer anzuerkennen, die Aufführung ihrer musikalischen Werke durch Dritte nach Maßgabe des ihnen jeweils zugemessenen Marktwerts zu monetarisieren. „Mithin dürfte der Möglichkeit, die Vergütung von Aufführungsrechten einer staatlichen Ex-ante-Regulierung zu unterwerfen, nach Dafürhalten des Ausschusses sehr enge Grenzen gesetzt sein“, heißt es in der Vorlage. Dennoch gibt es aus Sicht der Abgeordneten die Notwendigkeit, „das Verwertungsrecht einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen, die auch eine Auswertung der ausländischen Praxis einbezieht“.
- Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_09/_24/Petition_172858.nc.html