Elementare Musikpädagogik (EMP)
Zusatzqualifikation erwünscht (z.B. Blockflöte)
15 Wochenstunden (50 % Teilzeit).
im öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe 9b TVöD/VKA
Wir erwarten
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Elementaren Musikpädagogik
- ausgebildete Musikpädagogen und Musikpädagoginnen (Diplommusiklehrer/-innen, Bachelor/Master of music/of arts,)
- Staatlich anerkannte/r Musiklehrer/in für elementaren Musikpädagogik bzw. musikalischen Früherziehung und Grundausbildung und staatlich geprüfte Singschullehrer (nur für Singklassen)
- Schulmusiker, Grund-, Mittel- und Hauptschullehrer mit dem Wahlpflichtfach Musik im Rahmen der Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule bzw. Mittelschule (Hauptschullehrer bzw. Mittelschullehrer) bzw. mit dem Wahlpflichtfach Musik im Rahmen der Grundschuldidaktik (Grundschullehrer)
- Kirchenmusiker A-/B-Prüfung (erfolgreicher Abschluss)
- Erfolgreicher Abschluss an einer Berufsfachschule für Musik mit pädagogischer Zusatzqualifikation, die zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe an Musik- und Singschulen im absolvierten Hauptfach befähigt (Pädagogisches drittes Aufbaujahr)
- Erzieherinnen, die sich durch einen Zertifikatskurs in Elementarer Musikpraxis für vier- bis achtjährige Kinder (z.B. an einer bayerischen Musikakademie) für den Einsatz im Bereich der Elementaren Musikpraxis mit vier- bis achtjährigen Kindern qualifiziert haben
- vergleichbare musikpädagogische Qualifikation beispielsweise durch Abschlüsse in Elementarer Musik- oder Tanzpädagogik, Elementarer Musik- und Bewegungspädagogik oder Rhythmik (RHY)
- Anerkannte ausländische Studienabschlüsse mit entsprechender Qualifikation
- nachgewiesene, langjährige Berufserfahrung durch pädagogische Tätigkeit im Bereich der Elementaren Musikpädagogik bzw. musikalischen Früherziehung und Grundausbildung und Singklassen und oder Zertifizierungsnachweis durch Kurse der Orff-Schulwerk Gesellschaft
- von fachfremden Musikschullehrkräften mit musikpädagogischer Befähigung und entsprechender Qualifikation in einem anderen Fachbereich, für den sie sich ebenfalls bei uns bewerben möchten, die Interesse bekunden, EMP als Nebenfach zu unterrichten, erwarten wir die Bereitschaft zusätzlich in einem der Grundfächer eine berufsbegleitende Fortbildung, (z. B. an der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen) zu besuchen.
- Musikschullehrkräfte mit gleichwertiger ausländischer Qualifikation, die durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) geprüft wurde.
- PKW Führerschein der Klasse B und Fahrzeug sind zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich.
- Für die Arbeit mit Kindern wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentral-registergesetz – BZRG benötigt.
- Bei nach 31.12.1970 geborenen Bewerberinnen und Bewerber ist der Nachweis eines ausreichenden Masernimpfschutzes, alternativ der Immunität gegen Masern oder einer Kontraindikation gegen eine Impfung Einstellungsvoraussetzung.
- Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.
- Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt an den Musikschulstandorten in Horgau und Zusmarshausen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir wünschen uns
Sie haben idealerweise schon Erfahrungen im Unterrichten von Anfängern im Gruppenunterricht in unterschiedlichen Gruppenstärken im Bereich elementarer Musikpädagogik an einer Musikschule oder einer vergleichbaren Einrichtung gesammelt. Wir wünschen uns eine aufgeschlossene, kreative, teamfähige und belastbare Musikschullehrkraft mit Kommunikationskompetenz, Leistungs- und Einsatzfreude.
Sie sind offen für eine Leitung von Kursen der Elementaren Musikpädagogik (EMP), Eltern-Kind-Gruppen. Musikalischer Früherziehung, Kurse im Rahmen von Kooperationen mit Kitas und allgemeinbildenden Schulen und soweit möglich für Unterricht in einem vokalen oder instrumentalen Zweitfach.
Wir bieten
- zuächst bis 30.08.2027 befristetes Arbeitsverhältnis als kommunale/r Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst mit Vergütung bis Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit Option auf unbefristete Weiterbeschäftigung nach dem Ausbau der Ganztagesbetreuung.
- Bezahlung in unterrichtsfreier Zeit in sozialversicherter Tätigkeit ohne Entgeltkürzung sondern gegen Arbeitsverlängerung durch Umlegung des Ferienüberhangs
- Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) nach Tarifvertag TVöD
- tarifliche Jahressonderzahlung (i.H.v. 85%)
- Betriebsrente für die bei der Gemeinde angestellten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Form einer ausschließlich arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge
- 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche
- vermögenswirksame Leistungen
- Fahrtkostenerstattung
- 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anschließenden Krankengeldzuschuss
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine vielseitige, verantwortungsvolle und selbstständige Tätigkeit mit zahlreichen Entfaltungsmöglichkeiten und vielseitige, spannende und abwechslungsreiche Unterrichtsmöglichkeiten mit guten Entfaltungsmöglichkeiten und Raum für Kreativität in einem engagierten, motivierten Team. Gemeinsam im Team können Sie das musikalische Leben an der Musikschule mitgestalten
- Förderung der Vereinbarkeit von Arbeitsverhältnis, künstlerischer Tätigkeit und Familie durch die Möglichkeit aktiv an der Stundenplaneinteilung mitzuwirken.
- Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt
- Eigene künstlerische Auftrittsmöglichkeiten bei Veranstaltungen in den Trägergemeinden
- ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche
Über uns:
Die Gemeinde Horgau),und der Markt Zusmarshausen sind gemeinsame Träger der Sing- und Musikschule. Die beiden Gemeinden liegen im schönen Rothtal, im Naturpark Augsburg Westliche Wälder. Zusmarshausen liegt mit eigener Anschlussstelle direkt an der Autobahn A 8 München-Stuttgart (E 52), an der Bundesstraße B 10 Augsburg-Ulm und Staatsstraße 2027. Horgau ist ca. 16 km westlich der Stadt Augsburg gelegen, verkehrsgünstig an der Staatsstraße 2510 (ehem. Bundesstraße 10), zur Anbindung über die Bundesautobahn BAB A8 sind es 5 km (Ausfahrt Adelsried). Eine gemeindliche Mehrzweckhalle steht für vielfältige Veranstaltungen zur Verfügung.
Die Sing- und Musikschule ist eine kommunale Bildungseinrichtung mit rund 670 Schülern zuzüglich Breitenförderung, und 195 JWStd und derzeit 16 Lehrkräften und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung.
Die gemeindliche Sing- und Musikschule bietet von Anfang an eine qualifizierte musikalische Bildung in professioneller Breitenarbeit.
Der Sitz der der Musikschule ist in Horgau. Musikschullehrkräfte sind im öffentlichen Dienst Beschäftigte der Gemeinde Horgau, der historisch bedingt, die Musikschulverwaltung obliegt. Unsere kommunale Musikschule darf im Jahr 2026 ihr 50 jähriges Bestehen feiern.
Eine ausführliche Stellenbeschreibung finden Sie im Internet auf der Homepage unserer Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau unter www.smszh.de.
Für Fragen zu Ihrer Bewerbung und zum Arbeitsverhältnis und fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Günter Schaumberger (Musikschulleiter) Mobil +49 (0) 15150208131 oder die Personalverwaltung Ingrid Sproll 08294-8040-17.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 28.02.2026 mit Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen und Qualifikationsnachweisen. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst in einer pdf Datei bis 28.02.2026 per Email an personal
horgau.de (personal[at]horgau[dot]de).
Wir bitten um Verständnis, dass Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen nicht erstattet werden können. und Unterlagen, die per Post zugehen, nicht zurückgesandt werden; wir vernichten diese spätestens drei Monate nach Eingang.