Lehrkraft (m/w/d) für Querflöte und Blockflöte

Publikationsdatum
  • Ort
    Horgau
  • Anstellungsart
    Teilzeit
Anzeigen-Kategorien
Lehrkraft Musik (Musikschule/Schule/etc.)
Body

Querflöte und Blockflöte 15 Wochenstunden - Teilzeit (50%) befristet als

Mutterschutz- und Elternzeitvertretung

zu besetzen ab 30.03.2026, voraussichtlich befristet bis 09.05.2027.

Sie verfügen über eine der folgenden Qualifikationen:

  • musikpädagogisches Studium im Hauptfach Querflöte, oder vergleichbare Ausbildung
  • Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) in einem künstlerisch-pädagogischen Studiengang an einer Musikhochschule oder Musikakademie
  • musikpädagogische Befähigung als Diplom-MusiklehrerIn
  • staatlich geprüfte Musiklehrkraft
  • Bachelor / Master of music / of arts,
  • staatliche Anerkennung als MusiklehrerIn;
  • SchulmusikerIn,eine erfolgreich abgeschlossene musikalische Ausbildung im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung;
  • hauptberufliche/r KirchenmusikerIn A-/B-Prüfung, (mit erfolgreichen Abschluss)
  • ein erfolgreicher Instrumentalisten Abschluss in einem künstlerischen Hochschulstudiengang nach künstlerischer Staatsprüfung oder künstlerischer Reifeprüfung, soweit eine pädagogische Befähigung anderweitig nachgewiesen wird.

Wir erwarten

  • Abgeschlossenes musikpädagogisches und/oder künstlerisches Studium an einer Musikhochschule oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Hohe musikalische und pädagogische Kompetenz und Interesse an neuen Arbeitsfeldern und Entwicklungen
  • Fähigkeit zur selbständigen und selbstorganisierten Arbeit, Flexibilität, Organisationstalent, musikalische Kreativität sowie Gestaltungskraft,
  • Idealerweise Berufserfahrung und Unterrichtserfahrung (besonders im Gruppenunterricht)
  • Begeisterung und Engagement für die musikalische Begleitung und Förderung der MusikschülerInnen und Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit und Empathie im Umgang mit Kindern und Eltern
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit und Lust und Offenheit den Musikschulalltag musikalisch durch engagierte Mitarbeit bei Veranstaltungen der Musikschule mitzugestalten.

Ihre Aufgaben

  • Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht im Fach Querflöte und im Fach Blockflöte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • Heranführen von Schülerinnen und Schüler an Ensemblespiel, Konzerte, Vorspiele und Wettbewerbe,
  • fächerübergreifende Zusammenarbeit in einem engagierten Kollegium
  • Mitwirkung an Kooperationsprojekten mit Kita, Schule und Bläserklassen und Musikvereinen
  • Mitgestalten von Veranstaltungen der Musikschule und Vorbereitung auf Konzerte und Orchesterteilnahme
  • Begabtenförderung
  • Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen- und Schülervorspielen, Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen und Schüler bei Wettbewerben und Studienvorbereitung
  • ative Beteiligung am Musikschulleben in den beiden Trägergemeinden

Ferner laut Tarifvertrag insbesondere folgende Zusammenhangstätigkeiten:

  • Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (Vorbereitungszeiten)
  • Abhaltung von Sprechstunden (fachliche und vertrauensvolle Beratung der Eltern)
  • Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden,
  • Teilnahme am Vorspiel der Schülerinnen und Schüler, soweit dieses außerhalb des Unterrichts stattfindet
  • Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule sowie Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung der Musikschule an musikalischen Veranstaltungen (z.B. Orchesteraufführungen, Musikwochen und ähnliche Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen Träger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Träger der Arbeitgeber ist, durchführt,
  • Mitwirkung an Musikwettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen

Wir bieten

  • Eine befristete Einstellung als kommunale/r Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst mit Vergütung nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
  • arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung für unsere im öffentlichen Dienst bei der Gemeinde beschäftigten Musikschullehrkräfte
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • Leistungsentgelt
  • vermögenwirksame Leistungen
  • Fahrtkostenerstattung
  • Fortbildungen und Weiterbildungsmöglichkeiten

Vielseitige, spannende und abwechslungsreiche Unterrichtsmöglichkeiten mit guten Entfaltungsmöglichkeiten und Raum für Kreativität in einem engagierten, motivierten Team. Gemeinsam im Team können Sie das musikalische Leben an der Musikschule mitgestalten.

Die Stelle als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung ist voraussichtlich befristet bis zum 09.05.2027. Da es sich um die Übernahme bestehender Unterrichte im Laufe des Schuljahres handelt, wäre es ideal, wenn die bisherigen Unterrichtszeiten (Di 13:00-17:00 Uhr, Mi 12:00 – 17.30 Uhr und Do 13.30 -17:30 Uhr bestmöglich beibehalten werden könnten.

Für Fragen zu Ihrer Bewerbung und zum Arbeitsverhältnis und fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Günter Schaumberger (Musikschulleiter) Mobil +49 (0) 15150208131 oder die Personalverw. Ingrid Sproll 08294-8040-17.

Sie verfügen über musikpädagogische Kompetenzen zur Vermittlung musikalischer Bildung im Fachbereich Querflöte mit Zweitinstrument Blockflöte, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung zur Verstärkung unseres engagierten Kollegiums.

Für die Arbeit mit Kindern wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentral-registergesetz – BZRG benötigt. 

Führerschein und Fahrzeug sind zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich. 

Bei nach 31.12.1970 geborenen Bewerberinnen und Bewerber ist der Nachweis eines ausreichenden Masernimpfschutzes, alternativ der Immunität gegen Masern oder einer Kontraindikation gegen eine Impfung Einstellungsvoraussetzung. Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt an den Musikschulstandorten in Horgau und Zusmarshausen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 28.02.2026 mit Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen und Qualifikationsnachweisen. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst in einer pdf Datei per Email an personalathorgau.de (personal[at]horgau[dot]de).

Wir bitten um Verständnis, dass Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen nicht erstattet werden können. Unterlagen, die per Post zugehen, nicht zurückgesandt werden; wir vernichten diese spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform.