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Titelblatt nmz 2012/12.
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Prekäre Lehre

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Juan Martin Koch zur Situation der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen
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Nähme man die blumige Mitteilungs-Prosa beim Wort, mit der die Musikhochschulen tagtäglich über ihre Aktivitäten informieren, käme man aus dem ehrfürchtigen Staunen kaum mehr heraus: Vor lauter „Alleinstellungsmerkmalen“ aus den Nähten platzende „Exzellenz“-Institutionen tun da ihre „bundesweit einzigartigen“ Studiengänge kund, schmücken sich mit zu Professorinnen und Professoren erkorenen „international renommierten Persönlichkeiten“ und vermelden stolz die von ihren Studierenden bei „bedeutenden Wettbewerben“ eingeheimsten Preise.

Keine Frage, auch an Häusern, die zu künstlerisch Anspruchsvollerem berufen sind, gehört Klappern zum Handwerk, will im geschäftigen Grundrauschen des Musikbetriebs Aufmerksamkeit erzeugt werden – ein berechtigtes Anliegen, dem die nmz seit einigen Jahren mit ihrem Hochschulmagazin eine Plattform bietet. Eher einsilbig haben sich bis vor Kurzem die Musikhochschulen dagegen zu einem Thema geäußert, das gleichwohl an deren Substanz geht: Denn es sind nicht bloß die mit Professuren bestallten Vorzeigekünstler, die den Betrieb am Laufen halten, eine Hauptlast der Unterrichts­tätigkeit wird von einer Berufsgruppe getragen, die es eigentlich gar nicht gibt. Schließlich sind Lehrbeauftragte der offiziellen Sprachregelung nach lediglich dazu da, den Lehrbetrieb im Sinne eines „flexiblen Instruments“  – noch so eine blumige Formulierung – hier und da zu ergänzen und um ihre in anderswo gesicherten Arbeitsverhältnissen (etwa in Orchestern) gemachten Erfahrungen auf diese Weise in die Hochschulausbildung einzubringen.

Dass die Realität anders aussieht, hat nicht zuletzt eine von der „Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen“ (bklm) durchgeführte Umfrage gezeigt (siehe hierzu Seite 1 des beiliegenden Hochschulmagazins). Das prekäre Arbeitsverhältnis Lehrauftrag hat sich für viele Musikpädagogen zur Dauerbeschäftigung entwickelt, ohne dass dies auf der anderen Seite zu einer entsprechenden finanziellen und arbeitsrechtlichen Absicherung geführt hätte. Was es heißt, als „flexible Instrumente“ eingesetzt zu werden, spüren viele von ihnen in Form eines bis zum Zerreißen angespannten Berufsalltags.

Zwar bekunden Hochschulvertreter auf der einen Seite ihre Unterstützung für die Anliegen ihrer Beschäftigten, auf der anderen Seite zweifeln sie aber die Seriosität der bklm-Umfrage an, obwohl sich 30 Prozent der Betroffenen daran beteiligten. Vielleicht täte anstelle kleinlicher Grabenkämpfe eine Kampagne Not, um gemeinsam für jene politischen und finanziellen Rahmenbedingungen einzutreten, die für eine dauerhafte Verbesserung der verfahrenen Lage notwendig wären. 

Die mittlerweile bis zur Unkenntlichkeit verblasste Erinnerung an die letzte Initiative, mit der die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) bundesweit in Sachen musikalische Bildung Flagge zu zeigen versuchte, gibt freilich wenig Anlass zu euphorischen Hoffnungen. Der letzte Eintrag zum Thema auf der RKM-Homepage und damit der „jüngste“ Beitrag unter der Rubrik „Aktuelles“ überhaupt, stammt vom 5. Juli 2011…

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