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Von Verknüpfungspunkten und Reibungsflächen

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Gemeinsame Geschichte: Deutscher Musikverlegerverband und Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte
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Seit ihrer gemeinsamen Gründung als „Verein der Musikverleger gegen musikalischen Nachdruck“ im Jahre 1829 ist die Geschichte von DMV (Deutscher Musikverleger Verband) und GDM (Gesamtverband deutscher Musikfachgeschäfte) eng miteinander verwoben. Heute hat der Fachverband Musikalien innerhalb des GDM die engsten Verknüpfungspunkte, aber auch Reibungsflächen mit den Verlegern.

Dies liegt sicherlich daran, dass gerade die Notenhändler den engsten Kontakt zum Hersteller ihres Produktes haben. Wenn der Disput um die Rabatte wieder einmal die Kontrahenten aneinandergeraten lässt, denkt niemand daran zurück, dass Verleger und Händler einmal nicht nur einen gemeinsamen Verband gründeten, sondern meist auch beide Berufe zugleich ausübten. Zu Gründungszeiten der beiden Verbände, also im Jahre 1829 war es durchaus gebräuchlich, dass der Musikalienhändler zugleich Verleger war beziehungsweise umgekehrt. Im Laufe der Zeit haben sich die beiden Berufe auseinander entwickelt und so wurden auch zwei Verbände nötig, um die Interessen der beiden Berufsgruppen wahrnehmen zu können. Die gemeinsame Geschäftsstelle und Geschäftsführung in Bonn ist ein Zeichen der 175-jährigen Tradition, ist aber nur dadurch möglich, dass beide Verbände, abgesehen von den wechselwirkenden wirtschaftlichen Interessen, gemeinsame Ziele, Interessen und Aufgaben haben.

Im Jahre 1829 wurde der „Verein der Musikverleger gegen musikalischen Nachdruck“ gegründet. Schon der Name des Vorfahren der Musikverbände ist Programm. Auch heute kämpfen Verleger und Händler gemeinsam gegen den illegalen Nachdruck, also das Kopieren von Noten. Durch Kopieren wird nicht nur das Weiterbestehen der beiden Berufsstände gefährdet, sondern dadurch auch die Vielfalt der gedruckten Musik eingeschränkt. Eine Gefährdung der beiden Berufe würde für den Musiker und Musikinteressierten bedeuten, dass nur noch Bestseller und verkaufs- und auflagenstarke Noten und Werke verlegt, gedruckt und verkauft werden können. Die interessanten, aber unbekannten Werke ebensolcher Komponisten würden genauso verloren gehen wie die Möglichkeit Noten in verschiedenen Ausgaben zu vergleichen. Wenn man ganz „schwarz malen“ wollte, so könnte man von einem Zukunftsszenario ausgehen, das nur noch Notengeschäfte in Großstädten aufzeigt, in denen man Noten für Klavier, Violine und Blockflöten kaufen kann. Literatur für die „exotischeren“ Instrumente wären dann nur noch als Spezialanfertigung zu horrenden Preisen möglich. Im Laufe der Jubiläumsaktion zum 175-jährigen Verbandsjubiläum, soll anhand eines Flyers dem Kunden nahegebracht werden, welch weitreichende negative Folgen das Fotokopieren für Musik und Musikwirtschaft hat und welchen ideellen, aber auch finanziellen Wert gedruckte Noten haben.

Schon seit der Gründungszeit der Verbände setzt man sich für Nachschlagewerke, Bibliographien und eine vollständige Bibliothek sämtlicher gedruckter Notenausgaben ein. Der erste Verbandssekretär Friedrich Hofmeister pflegte in seiner Firma das „Bureau d’Enregistrement“ – ein Verzeichnis, in das die Verleger, die von ihnen veröffentlichten Werke einzutragen hatten. Noch heute ist der „Hofmeister“ als Mutter der Bibliographien ein Begriff. 1904 forderte Oskar von Hase, damaliger Verbandssekretär die Gründung einer „Reichsmusik-Bibliothek“. Daraus entstand 1912 die Deutsche Bücherei in Leipzig und als Nachfolgeorganisation 1970 das Musikarchiv der Deutschen Bibliothek. Die Verleger sind – inzwischen per Gesetz – dazu verpflichtet ein Belegexemplar ihrer Neupublikationen dort einzustellen. Ein Nachfolger des „Hofmeister“ ist die IDNV (Internationale Datenbank für Noten und Verlagsartikel). Seit einigen Jahren arbeiten GDM und DMV an einer möglichst kompletten und einheitlichen Bibliographie der Noten, die auch elektronischen Datenaustausch zur Datenaktualisierung und zum Bestellen unterstützen soll. So ist eine einheitliche und eindeutige Kommunikationsmöglichkeit für die Mitglieder beider Verbände am Entstehen. Denn Eindeutigkeit ist seit jeher eines der größten Probleme der Branche. Da es von einem Werk – völlig anders als im Buchhandel – nicht nur verschiedenste Herausgeber- und Verlagsausgaben gibt, sondern auch unterschiedliche Bearbeitungen für verschiedene Besetzungen und Instrumente, die bei jedem Verlag verschieden bezeichnet und abgekürzt werden, ist die Kommunikation, aber auch die Bibliographie per Computer recht aufwändig. Um dem Abhilfe zu verschaffen, hat man beschlossen gemeinsam mit der Firma DE Parcon eine Datenbank zu erstellen, an der möglichst weltweit alle Verlage teilnehmen sollen. Geplant ist auch eine Version für den interessierten Endverbraucher, der so eine hervorragende Bibliographie zur privaten Recherche auf CD-ROM erhalten soll.

Die Frankfurter Musikmesse geht ebenfalls auf Bestrebungen beider Verbände ein Ausstellungspodium zu gründen zurück. Ihre Vorgängerin entstand im Jahre 1953 in Düsseldorf. Beide Verbände sind im Messebeirat vertreten und setzen sich da gemeinschaftlich für die Interessen der an Musiknoten interessierten Besucher ein, ob das nun Fachhandel oder Endverbraucher sind.

Überhaupt ist der Endkunde das stärkste Bindeglied der beiden Verbände. Denn Verleger wie auch Händler haben die gleiche Zielgruppe, die somit auch gemeinsames Handeln erfordert. So sind beide Verbände im Deutschen Musikrat und den Landesmusikverbänden vertreten. Denn die aktive Förderung und Verbreitung des Musizierens sind beiden Verbänden Ziel und Aufgabe.

Auch das Preisbindungsgesetz, das im Oktober 2002 in Kraft getreten ist, wurde von den Verbänden tatkräftig unterstützt. Es war vor allem wichtig, die Preisbindung nicht nur für Bücher, sondern auch für Noten zu sichern. Denn, würde die Preisbindung für Noten fallen, so könnten sich auch nur die Bestseller auf dem Markt halten und die schlechteren „Lagerdreher“ würden der mangelnden Wirtschaftlichkeit zum Opfer fallen. Weil sich aber DMV und GDM den Schutz dieses Kulturgutes zur Aufgabe gemacht haben, war die Sicherung der Preisbindung ein weiterer Meilenstein in der gemeinsamen Verbandsgeschichte.

Doch nicht nur Einigkeit zeichnet die beiden Verbände aus. Dass es in den Jahren 1899 und 1949 – nach der erneuten Gründung eines Verbandes nach dem 2. Weltkrieg im Jahre 1945 – zu einer Spaltung in zwei Verbände kam, hatte wirtschaftliche Gründe. Die Auskömmlichkeit beider Berufsgruppen musste gesichert werden, da die wirtschaftlichen Interessen wechselseitig funktionieren. Um nun die Interessen ihrer eigenen „Zunft“ zu schützen haben sich die Verbände gespalten, und haben, zur Regelung der Probleme untereinander getrennte Sprecher gewählt.

Doch trotz der Spaltung in zwei verschiedene Verbände arbeiten die Musikverbände eng zusammen und zeigen so ein geeinigtes Bild mit gemeinsamen Zielen und Interessen.

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