Corona-Soforthilfen nun auch für kleine und mittlere Kulturbetriebe
25.08.2020 - Von dpa, KIZ
Damit könne nun auch die kleinteilige Kulturszene unterstützt werden, erklärte Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Die Soforthilfe IV 2.0 richtet sich demnach an Kultureinrichtungen und Betriebe mit landesweiter Ausstrahlung. Dazu zählen private Museen, Theater, Musikensembles, Clubs, Festivals, Kinos und Unternehmen aus dem Film- und Videobereich. Die Anträge können ab dem 31. August online gestellt werden und werden von September bis Ende November 2020 gewährt.
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