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Falsche Entscheidungen im BR-Rundfunkrat. Foto: Hufner
Gericht weist Klage von Privatradios gegen Bayerischen Rundfunk zurück. Foto: Hufner
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Gericht weist Klage von Privatradios gegen Bayerischen Rundfunk zurück

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München (dpa) - Der Bayerische Rundfunk (BR) hat im Rechtsstreit mit bayerischen Privatradios um einen BR-internen Frequenztausch einen Etappensieg erzielt. Der BR will seine digital verbreitete Jugendwelle Puls künftig auf der bisherigen UKW-Frequenz von BR-Klassik ausstrahlen. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Klage der Privatradios gegen diesen Wechsel ab.

Die Anwälte der Privatsender haben aber bereits angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Der stellvertretende BR-Intendant und Justiziar des Hauses, Albrecht Hesse, sagte, der BR sehe sich durch die Entscheidung erneut in seiner Auffassung bestätigt, dass der Tausch der UKW-Frequenzen von BR-Klassik und Puls nach dem bayerischen Rundfunkgesetz zulässig ist. Der BR wolle nun die Entscheidung sorgfältig prüfen und das Revisionsverfahren abwarten.

Mit dem Frequenzwechsel will der BR ein jüngeres Publikum erreichen. BR-Klassik ist dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören. Gegen den Frequenzwechsel wehren sich rund 40 bayerische Privatsender. Einige sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn das analoge Jugendprogramm bayernweit kommt. Der BR verstoße mit dem Frequenzwechsel gegen den Rundfunkstaatsvertrag, sagte der Anwalt der Kläger, Axel von Walter. Puls werde digital ausgestrahlt und dürfe nach dem Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrags nicht auf eine analoge Frequenz gelegt werden.

Das Landgericht München hatte die Klage der Privatradios in erster Instanz vor gut einem Jahr abgewiesen. Damit wollte sich ein Großteil der klagenden Sender nicht abfinden und zog vor das OLG.

 

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