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Alexander Strauch. Foto: privat

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Für eine respektvolle Kommunikation

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Zur GEMA-Reform: Anmerkungen zu Anträgen aus der Sparte E-Musik
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Wir müssen miteinander reden. Ich komme gerade von der Mitglieder­versammlung der European Compo­sers and Songwriters Alliance zurück. Dort habe ich mich mit Kolleg:innen aus ganz Europa zur GEMA-Reform von E-Musik und Kulturförderung ausge­tauscht. Viele verstanden unsere Sor­gen. Zugleich gab es kritische Stimmen, etwa zur Kommunikation in Deutsch­land im Hinblick auf hitzige, strate­gisch ungünstige Äußerungen aus der E-Musik. 

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Lehrreich war der Austausch mit europäischen Medien- und Pop­musikkomponierenden. Darunter waren Stimmen, die der E-Musik kritisch gegenüberstehen. Man muss diese Positionen nicht teilen, aber sie verdienen Respekt, weil sie helfen, den eigenen Standpunkt zu schärfen. 

Vor diesem Hintergrund sind die Än­derungsanträge zum GEMA-Antrag zur Kulturförderung sowie zwei System­anträge aus unseren Reihen zu sehen. Grob liegen diese und der GEMA-An­trag nicht weit auseinander. Der An­trag, den ich mitverantworte („E-IN­KA“), zielt darauf, die neue Direktver­teilung abzumildern und mit dem so­genannten U-INKA zu harmonisieren. Das Kürzel „E“ bleibt, wird aber klar auf zeitgenössische Konzertmusik be­zogen. 

Für Bagatellinkassi bis 100 Euro ist eine einfache kollektive Vertei­lung nach Aufführungsanzahl vorge­sehen, unabhängig von Dauer und Be­setzung. Zwischen 100 und 500 Euro greift eine Direktverteilung nach Werklänge, in Mischfällen werden größere Besetzungen stärker gewichtet. Ab 500 Euro erfolgt reine Direktverteilung nach Werklänge. So werden niedrige Inkassi stabilisiert, und fiktive Höher­stufungen im pädagogischen Bereich – wie von der GEMA geplant – entfallen. Das bisherige Punktesystem nach Dau­er und Besetzung wird abgeschafft und bleibt nur noch für U-Nutzungen beste­hen. Umrechnungen von U nach E ent­fallen. In diesem Punkt ähnelt der An­satz dem GEMA-Antrag, ist jedoch ab­gemildert. 

Zentral ist eine genreoffene Modul­förderung: Modul A gilt für alle Werke nach automatisierter Werkprüfung, analog zum GEMA-Ansatz. Die GEMA plant zehn budgetierte Teilkulturen, während unser Weg alle Werke abstrakt gleich behandelt. Neue Werke werden besonders berücksichtigt, Nachwuchs moderat gewichtet, zugleich bleiben äl­tere Werke förderfähig – eine Nutzung im Förderjahr genügt. Geschäftsmodel­le werden degressiv gedeckelt. Ergän­zend fördert Modul B genreoffen neue Werke ab sieben Minuten Dauer. Der Förderausschuss wird von der Mitglie­derversammlung gewählt. 

Daran knüpfen mehrere Änderungsan­träge an. Einer betrifft die Zusammen­setzung der Förderkommission: Die GEMA sieht drei Mitglieder des Wer­kausschusses und drei des Aufsichts­rats vor, wodurch letzterer stärker Einfluss erhält. Wir wollen dies näher an der Mitgliederversammlung veran­kern. Ein weiterer Antrag nähert die Verteilung dem Systemantrag an. Ein dritter behandelt die Wertung von E-Aufkommen analog zu U, während der GEMA-Antrag dies anders gewichtet – beide Varianten betreffen vor allem erfolgreiche E-Komponierende. Zu­dem soll die Fokus-Förderung in die Geschäftsordnung überführt und der Mitgliederversammlung zugeordnet werden, bei gleichzeitigem Spielraum für den Aufsichtsrat durch Befristung. 

Ziel ist es, Verluste für E abzumil­dern und eine spartenübergreifende, differenzierte Diskussion über zentra­le Neuerungen zu ermöglichen. Kritisch bleibt, dass bislang keine anonymisier­ten Simulationen für verschiedene Auf­kommensgruppen aller Genres vorlie­gen – Thema eines Verschiebungsan­trags. Ein weiterer Antrag will E voll­ständig öffnen, lässt jedoch Fragen zur Neugestaltung von Verteilung und Wer­tung offen. Ein anderer außerhalb der E-Kollegenschaft sieht vor, der E-Musik künftig nur noch drei statt zehn Pro­zent und keine genreoffene Beteiligung zuzugestehen – was im Kontrast zu den übrigen Modellen stünde und etwa för­derungsbedürftige U-Musik unberück­sichtigt ließe. Alle Modelle setzen auf niedrigere Hürden und breitere Wir­kung, bei unterschiedlichen Einschrän­kungen für die bisherige E-Musik. 

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