Wir müssen miteinander reden. Ich komme gerade von der Mitgliederversammlung der European Composers and Songwriters Alliance zurück. Dort habe ich mich mit Kolleg:innen aus ganz Europa zur GEMA-Reform von E-Musik und Kulturförderung ausgetauscht. Viele verstanden unsere Sorgen. Zugleich gab es kritische Stimmen, etwa zur Kommunikation in Deutschland im Hinblick auf hitzige, strategisch ungünstige Äußerungen aus der E-Musik.
Alexander Strauch. Foto: privat
Für eine respektvolle Kommunikation
Lehrreich war der Austausch mit europäischen Medien- und Popmusikkomponierenden. Darunter waren Stimmen, die der E-Musik kritisch gegenüberstehen. Man muss diese Positionen nicht teilen, aber sie verdienen Respekt, weil sie helfen, den eigenen Standpunkt zu schärfen.
Vor diesem Hintergrund sind die Änderungsanträge zum GEMA-Antrag zur Kulturförderung sowie zwei Systemanträge aus unseren Reihen zu sehen. Grob liegen diese und der GEMA-Antrag nicht weit auseinander. Der Antrag, den ich mitverantworte („E-INKA“), zielt darauf, die neue Direktverteilung abzumildern und mit dem sogenannten U-INKA zu harmonisieren. Das Kürzel „E“ bleibt, wird aber klar auf zeitgenössische Konzertmusik bezogen.
Für Bagatellinkassi bis 100 Euro ist eine einfache kollektive Verteilung nach Aufführungsanzahl vorgesehen, unabhängig von Dauer und Besetzung. Zwischen 100 und 500 Euro greift eine Direktverteilung nach Werklänge, in Mischfällen werden größere Besetzungen stärker gewichtet. Ab 500 Euro erfolgt reine Direktverteilung nach Werklänge. So werden niedrige Inkassi stabilisiert, und fiktive Höherstufungen im pädagogischen Bereich – wie von der GEMA geplant – entfallen. Das bisherige Punktesystem nach Dauer und Besetzung wird abgeschafft und bleibt nur noch für U-Nutzungen bestehen. Umrechnungen von U nach E entfallen. In diesem Punkt ähnelt der Ansatz dem GEMA-Antrag, ist jedoch abgemildert.
Zentral ist eine genreoffene Modulförderung: Modul A gilt für alle Werke nach automatisierter Werkprüfung, analog zum GEMA-Ansatz. Die GEMA plant zehn budgetierte Teilkulturen, während unser Weg alle Werke abstrakt gleich behandelt. Neue Werke werden besonders berücksichtigt, Nachwuchs moderat gewichtet, zugleich bleiben ältere Werke förderfähig – eine Nutzung im Förderjahr genügt. Geschäftsmodelle werden degressiv gedeckelt. Ergänzend fördert Modul B genreoffen neue Werke ab sieben Minuten Dauer. Der Förderausschuss wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Daran knüpfen mehrere Änderungsanträge an. Einer betrifft die Zusammensetzung der Förderkommission: Die GEMA sieht drei Mitglieder des Werkausschusses und drei des Aufsichtsrats vor, wodurch letzterer stärker Einfluss erhält. Wir wollen dies näher an der Mitgliederversammlung verankern. Ein weiterer Antrag nähert die Verteilung dem Systemantrag an. Ein dritter behandelt die Wertung von E-Aufkommen analog zu U, während der GEMA-Antrag dies anders gewichtet – beide Varianten betreffen vor allem erfolgreiche E-Komponierende. Zudem soll die Fokus-Förderung in die Geschäftsordnung überführt und der Mitgliederversammlung zugeordnet werden, bei gleichzeitigem Spielraum für den Aufsichtsrat durch Befristung.
Ziel ist es, Verluste für E abzumildern und eine spartenübergreifende, differenzierte Diskussion über zentrale Neuerungen zu ermöglichen. Kritisch bleibt, dass bislang keine anonymisierten Simulationen für verschiedene Aufkommensgruppen aller Genres vorliegen – Thema eines Verschiebungsantrags. Ein weiterer Antrag will E vollständig öffnen, lässt jedoch Fragen zur Neugestaltung von Verteilung und Wertung offen. Ein anderer außerhalb der E-Kollegenschaft sieht vor, der E-Musik künftig nur noch drei statt zehn Prozent und keine genreoffene Beteiligung zuzugestehen – was im Kontrast zu den übrigen Modellen stünde und etwa förderungsbedürftige U-Musik unberücksichtigt ließe. Alle Modelle setzen auf niedrigere Hürden und breitere Wirkung, bei unterschiedlichen Einschränkungen für die bisherige E-Musik.
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