Nun gibt es ein zweites Datum, das für die Musikschulen in Sachsen-Anhalt von besonderer Tragweite sein wird: Mittwoch, 20. Mai 2026. An diesem Tag wurde im Landtag von Sachsen- Anhalt das Gesetz zur Förderung der Kunst und Kultur im Land Sachsen-Anhalt (Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt – KulturFöG LSA) mit großer Mehrheit beschlossen: Zugestimmt haben mit CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP alle im Landtag vertretenen Fraktionen – nur die AfD enthielt sich.
Der Staatsminister und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Rainer Robra. Foto: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt setzt Maßstäbe
Schon auf den ersten Blick ist dieses Datum durchaus bemerkenswert: Denn fast genau vor 20 Jahren, am 17. Februar 2006, verabschiedete der Landtag (ebenfalls fraktionsübergreifend) das Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (MSG). Seitdem gibt es eine legislative Grundlage, die alle für Musikschulen relevanten Bereiche kausal miteinander verbindet und ein in sich aufeinander abgestimmtes Gesamtgefüge erzeugt, das fest in der Gesellschaft verortet ist.
Wie ein roter Faden zieht sich durch das Musikschulgesetz mit seiner Verordnung sowie den Richtlinien und Ausführungsbestimmungen die Grundidee, Bildungserfolge und Teilhabe gleichzeitig zu gewährleisten. Und genau diese Maxime hat sich seit zwei Jahrzehnten bewährt: Sorgt der Musikschulträger für die notwendige Breitenarbeit und hält strukturelle Mindeststandards ein, fördert das Land den kostenintensiven Einzelunterricht, das Ensemblespiel und die Musiktheorie. Die Folge: In Sachsen-Anhalt können viele Kinder und Jugendliche an einer individuellen, qualitativ hochwertigen musikalischen Bildung teilhaben, unabhängig von der Bildungsaffinität oder Finanzkraft ihrer jeweiligen Elternhäuser.
Jetzt also ein weiteres Fördergesetz, durch das Kunst und Kultur in ihrer gesamten Breite als Staatsziel unterstützt werden sollen. Musikschulen werden im Kulturfördergesetz exponiert erwähnt. Ihre Finanzierung richtet sich weiterhin nach dem Musikschulgesetz, da, so die Begründung, das Musikschulgesetz ein vorrangiges Kulturfachgesetz sei, eine Aussage, die durchaus als Bestätigung des bisher erreichten Bildungs- und Teilhabeerfolgs begriffen werden kann.
Besonders positiv fällt auf, dass, so § 15 des Kulturfördergesetzes, die Arbeitsbedingungen von Musikschulen und musikalischen Bildungsprogrammen strukturell verbessert werden sollen, denn musikalische Bildung sei gemäß Gesetzesbegründung durch leistungsfähige Musikschulen zu sichern. Damit wird eine der größten Herausforderungen, mit denen die Musikschulen derzeit konfrontiert sind – die Überalterung des Lehrpersonals und der Mangel an entsprechenden Nachwuchslehrkräften – quasi auf Gesetzesniveau hochgehoben. Ein Vorgang, der das Potenzial in sich trägt, in einem Kernbereich musikalischer Bildung mittel- bis langfristig erhebliche Verbesserungen zu schaffen.
Dies ist ein klares Signal des Landtags und der Landesregierung zu einer erweiterten finanziellen Unterstützung von Musikschulen. Die bisher erfolgte Erhöhung der Landesförderung von 3 Millionen Euro (Finanzjahr 2020) auf mittlerweile 5,1 Millionen Euro (Finanzjahr 2025) hat diese Intention in den vergangenen Jahren bereits spürbar zum Ausdruck gebracht.
Das nun beschlossene Gesetz macht deutlich, dass die gesellschaftliche Relevanz qualitätsvoller musikalischer Bildung erkannt worden ist, und es erscheint vor dem Hintergrund einer dynamisierten Musikschulförderung wie ein Meilenstein, der gesetzt wurde, verbunden mit der Hoffnung, den bisher eingeschlagenen Weg sukzessiver Musikschulstärkung auch zukünftig weitergehen zu können.
Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra: „Für die Musikschulen in Sachsen-Anhalt ist die Verabschiedung des Kulturfördergesetzes ein wichtiges und ermutigendes Signal. Zugleich fällt der Beschluss nahezu mit dem 20-jährigen Bestehen des Musikschulgesetzes zusammen, das sich als verlässliche Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung der öffentlichen Musikschulen bewährt hat. Die kontinuierlich gestiegene Landesförderung, hohe Qualitätsstandards und die starke Verankerung der Musikschulen in den Kommunen belegen eindrucksvoll, welche Wirkung eine nachhaltige Kultur- und Bildungspolitik entfalten kann. Mit dem Kulturfördergesetz wird dieser Weg konsequent fortgesetzt und die gesellschaftliche Relevanz musikalischer Bildung erneut ausdrücklich bestätigt. Das schafft Vertrauen und eröffnet wichtige Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der Musikschulen in Sachsen-Anhalt.“
Der Bundesvorsitzende des Verbandes deutscher Musikschulen, Friedrich-Koh Dolge, erklärte: „Das neue Kulturfördergesetz ist ein starkes Signal für die Musikschulen in Sachsen-Anhalt. Dass die Musikschulen darin exponiert erwähnt werden, würdigt ihre unverzichtbare Rolle für kulturelle Bildung und Teilhabe und bestätigt zugleich die besondere Bedeutung des seit 20 Jahren bestehenden Musikschulgesetzes. Dieses Gesetz ist bis heute modellhaft, weil es Qualität, staatliche Anerkennung und verlässliche Förderung in überzeugender Weise verbindet. Dass die Musikschulen bereits seit 2008/2009 mit dem Qualitätsmanagementsystem des VdM arbeiten und inzwischen landesweit über 92 Prozent des Unterrichts durch festangestellte Lehrkräfte erteilt werden, zeigt eindrucksvoll, was durch das Zusammenwirken von Land, Trägern und Musikschulen erreicht werden kann. Damit setzt Sachsen- Anhalt Maßstäbe für eine nachhaltige Stärkung öffentlicher Musikschulen.“
- Share by mail
Share on