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Der Staatsminister und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Rainer Robra. Foto: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

Der Staatsminister und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Rainer Robra. Foto: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

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Sachsen-Anhalt setzt Maßstäbe

Untertitel
Die öffentlichen Musikschulen im Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt
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Nun gibt es ein zweites Datum, das für die Musikschulen in Sachsen-Anhalt von besonderer Tragweite sein wird: Mittwoch, 20. Mai 2026. An diesem Tag wurde im Landtag von Sachsen- Anhalt das Gesetz zur Förderung der Kunst und Kultur im Land Sachsen-An­halt (Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt – KulturFöG LSA) mit großer Mehrheit beschlossen: Zuge­stimmt haben mit CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP alle im Landtag vertretenen Fraktionen – nur die AfD enthielt sich. 

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Schon auf den ersten Blick ist die­ses Datum durchaus bemerkens­wert: Denn fast genau vor 20 Jah­ren, am 17. Februar 2006, verab­schiedete der Landtag (ebenfalls fraktionsübergreifend) das Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Mu­sikschulen im Land Sachsen-Anhalt (MSG). Seitdem gibt es eine legislative Grundlage, die alle für Musikschulen relevanten Bereiche kausal miteinan­der verbindet und ein in sich aufeinan­der abgestimmtes Gesamtgefüge er­zeugt, das fest in der Gesellschaft ver­ortet ist. 

Wie ein roter Faden zieht sich durch das Musikschulgesetz mit seiner Ver­ordnung sowie den Richtlinien und Ausführungsbestimmungen die Grundidee, Bildungserfolge und Teilhabe gleichzeitig zu gewährleisten. Und ge­nau diese Maxime hat sich seit zwei Jahrzehnten bewährt: Sorgt der Musik­schulträger für die notwendige Breiten­arbeit und hält strukturelle Mindest­standards ein, fördert das Land den kostenintensiven Einzelunterricht, das Ensemblespiel und die Musiktheo­rie. Die Folge: In Sachsen-Anhalt kön­nen viele Kinder und Jugendliche an ei­ner individuellen, qualitativ hochwer­tigen musikalischen Bildung teilhaben, unabhängig von der Bildungsaffinität oder Finanzkraft ihrer jeweiligen El­ternhäuser. 

Jetzt also ein weiteres Fördergesetz, durch das Kunst und Kultur in ihrer ge­samten Breite als Staatsziel unterstützt werden sollen. Musikschulen werden im Kulturfördergesetz exponiert er­wähnt. Ihre Finanzierung richtet sich weiterhin nach dem Musikschulgesetz, da, so die Begründung, das Musikschul­gesetz ein vorrangiges Kulturfachge­setz sei, eine Aussage, die durchaus als Bestätigung des bisher erreichten Bil­dungs- und Teilhabeerfolgs begriffen werden kann. 

Besonders positiv fällt auf, dass, so § 15 des Kulturfördergesetzes, die Ar­beitsbedingungen von Musikschulen und musikalischen Bildungsprogram­men strukturell verbessert werden sol­len, denn musikalische Bildung sei ge­mäß Gesetzesbegründung durch leistungsfähige Musikschulen zu sichern. Damit wird eine der größten Herausfor­derungen, mit denen die Musikschulen derzeit konfrontiert sind – die Überal­terung des Lehrpersonals und der Man­gel an entsprechenden Nachwuchslehrkräften – quasi auf Gesetzesniveau hochgehoben. Ein Vorgang, der das Po­tenzial in sich trägt, in einem Kernbe­reich musikalischer Bildung mittel- bis langfristig erhebliche Verbesserungen zu schaffen. 

Dies ist ein klares Signal des Land­tags und der Landesregierung zu einer erweiterten finanziellen Unterstützung von Musikschulen. Die bisher erfolgte Erhöhung der Landesförderung von 3 Millionen Euro (Finanzjahr 2020) auf mittlerweile 5,1 Millionen Euro (Fi­nanzjahr 2025) hat diese Intention in den vergangenen Jahren bereits spür­bar zum Ausdruck gebracht. 

Das nun beschlossene Gesetz macht deutlich, dass die gesellschaftliche Re­levanz qualitätsvoller musikalischer Bildung erkannt worden ist, und es erscheint vor dem Hintergrund einer dynamisierten Musikschulförderung wie ein Meilenstein, der gesetzt wur­de, verbunden mit der Hoffnung, den bisher eingeschlagenen Weg sukzessi­ver Musikschulstärkung auch zukünf­tig weitergehen zu können. 

Staatsminister und Minister für Kul­tur, Rainer Robra: „Für die Musikschu­len in Sachsen-Anhalt ist die Verab­schiedung des Kulturfördergesetzes ein wichtiges und ermutigendes Signal. Zugleich fällt der Beschluss nahezu mit dem 20-jährigen Bestehen des Musik­schulgesetzes zusammen, das sich als verlässliche Grundlage für eine erfolg­reiche Entwicklung der öffentlichen Musikschulen bewährt hat. Die kon­tinuierlich gestiegene Landesförde­rung, hohe Qualitätsstandards und die starke Verankerung der Musikschulen in den Kommunen belegen eindrucks­voll, welche Wirkung eine nachhaltige Kultur- und Bildungspolitik entfalten kann. Mit dem Kulturfördergesetz wird dieser Weg konsequent fortgesetzt und die gesellschaftliche Relevanz musika­lischer Bildung erneut ausdrücklich bestätigt. Das schafft Vertrauen und eröffnet wichtige Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der Musik­schulen in Sachsen-Anhalt.“ 

Der Bundesvorsitzende des Ver­bandes deutscher Musikschulen, Friedrich-Koh Dolge, erklärte: „Das neue Kulturfördergesetz ist ein starkes Signal für die Musikschulen in Sach­sen-Anhalt. Dass die Musikschulen da­rin exponiert erwähnt werden, wür­digt ihre unverzichtbare Rolle für kulturelle Bildung und Teilhabe und bestätigt zugleich die besondere Be­deutung des seit 20 Jahren bestehen­den Musikschulgesetzes. Dieses Ge­setz ist bis heute modellhaft, weil es Qualität, staatliche Anerkennung und verlässliche Förderung in überzeu­gender Weise verbindet. Dass die Mu­sikschulen bereits seit 2008/2009 mit dem Qualitätsmanagementsystem des VdM arbeiten und inzwischen landes­weit über 92 Prozent des Unterrichts durch festangestellte Lehrkräfte er­teilt werden, zeigt eindrucksvoll, was durch das Zusammenwirken von Land, Trägern und Musikschulen erreicht werden kann. Damit setzt Sachsen- Anhalt Maßstäbe für eine nachhaltige Stärkung öffentlicher Musikschulen.“

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