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Deutscher Kulturrat bedauert Vorgehen des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung bei der heutigen Anhörung zur Unfallversicherung von Bürgerschaftlich Engagierten
Berlin, den 20.09.2004. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert, dass bei der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen“ (Bundestagsdrucksache 15/3439) keine Kulturvertreter eingeladen wurden.
Trotz dieser positiven Grundhaltung des Deutschen Kulturrates zu dem Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist die Ausgrenzung des Kulturbereiches bei der heutigen Anhörung sehr bedauerlich.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Es ist ein ungewöhnliches Vorgehen, dass bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag ein vom Gesetzesvorhaben stark betroffener Bereich einfach ignoriert wird. Dieses ist umso bedauerlicher, da auch der Kulturausschuss des Deutschen Bundestags anders als zum Beispiel der Sportausschuss kein Mitspracherecht bei der Beratung über das Gesetz erhalten hat. Sind die ehrenamtlich Tätigen in der Kultur dem Deutschen Bundestag weniger wert als die Engagierten im Sport?“
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