Berlin - Kleine und mittlere Kulturbetriebe ab zwei Beschäftigte können sich jetzt auch um Corona-Soforthilfen aus Mitteln des Berliner Senats bewerben. Der Jahresumsatz der Unternehmen dürfe dabei zehn Millionen Euro nicht überschreiten, teilte die Berliner Kulturverwaltung am Montag mit.
Damit könne nun auch die kleinteilige Kulturszene unterstützt werden, erklärte Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Die Soforthilfe IV 2.0 richtet sich demnach an Kultureinrichtungen und Betriebe mit landesweiter Ausstrahlung. Dazu zählen private Museen, Theater, Musikensembles, Clubs, Festivals, Kinos und Unternehmen aus dem Film- und Videobereich. Die Anträge können ab dem 31. August online gestellt werden und werden von September bis Ende November 2020 gewährt.