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Die Zeit drängt: Künstler müssen jetzt Mittel aus Hilfsprogrammen für die flutgeschädigten Unternehmen anfordern!
Deutscher Kulturrat und Bundesverband der Freien Berufe stellen Programme für von der Flutkatastrophe betroffene Künstler vor
Berlin, den 19.09.2002. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände und der Bundesverband der Freien Berufe haben heute in Berlin die speziellen Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und der Deutschen Ausgleichsbank für die von der Flutkatastrophe betroffenen freiberuflich arbeitenden Bildenden Künstler, Musiklehrer, Schriftsteller, Restauratoren und andere Freiberufler im künstlerischen Bereich vorgestellt.
Dank der Initiative des Bundesverbands der Freien Berufe konnte jetzt noch erreicht werden, dass bei dem Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft auch die Freien Berufe, d.h. auch alle freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler, miteinbezogen wurden. Dieses gilt auch für den Hochwasserhilfsfonds und das Eigenkapital-Hilfsprogramm Hochwasser bei der Deutschen Ausgleichbank.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Flutkatastrophe hat nicht nur öffentlich geförderte Kultureinrichtungen oder ehrenamtlich arbeitende Kulturvereine getroffen. Sie hat auch die Lebensgrundlage von freiberuflich arbeitenden Künstlern, mit sich gerissen. Ateliers, Büros und Werkstätten der Künstler wurde durch die Flut verwüstet. Kunstwerke, Arbeitsgeräte und Mobiliar wurden vernichtet. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, die freiberuflichen Künstler in die Hilfsprogramme für die flutgeschädigten Unternehmen mit aufzunehmen. Wir rufen die betroffenen freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auf, jetzt diese Mittel zu beantragen, damit sie nicht in andere Bereiche abfließen. Die Zeit drängt: Künstlerinnen und Künstler sollten diese Chance nicht verstreichen lassen.“