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Einladung zur Veranstaltung: Kunst und Kultur in der Europäischen Verfassung

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Kunst und Kultur in der Europäischen Verfassung

Nach der Erarbeitung der EU-Grundrechtscharta im Jahr 2000 wird derzeit vom Europäischen Konvent unter der Leitung des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valerie Giscard d\'Estaing die Europäische Verfassung erarbeitet.

Die Europäische Verfassung soll die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in einem vereinigten Europa festschreiben. Die Verfassung soll den Rahmen und die Strukturen des künftigen größeren Europas beschreiben. Dies gilt für das Verhältnis von Mitgliedstaaten zur Europäischen Union, um die Institutionen der Europäischen Union, um die Frage der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und anderes mehr. In der Verfassung wird auch festzulegen sein, welchen Stellenwert Kunst und Kultur als einigendes Band Europa einnehmen wird. In der bisherigen Diskussion zur Europäischen Verfassung kommt gerade dieses Thema zu kurz.

Der Deutsche Kulturrat führt am Mittwoch, den 25.09.2002 von 15.00 bis 17.30 Uhr in den Räumen der Vertretung der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland, Unter den Linden 78, 10117 Berlin eine Veranstaltung zum Thema "Kunst und Kultur in der Europäischen Verfassung" durch. Ich möchte Sie zu dieser Veranstaltung sehr herzlich einladen.

Rupert Graf Strachwitz, Maecenata-Institut und Kulturstiftung Haus Europa, wird unter dem Titel "Die Zivilgesellschaft auf der politischen Bühne - Europäische Kultur und europäischer Konvent" in das Thema einführen. Im Anschluss soll eine offene Diskussion stattfinden.

Ich würde mich sehr freuen, Sie am 25.09.2002 begrüßen zu können.

Um uns die Organisation zu erleichtern, bitte ich Sie sich bis zum 23.09.2002 unter post [at] kulturrat.de (post[at]kulturrat[dot]de) anzumelden.


Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates e.V.