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Deutscher Kulturrat fordert Mitglieder der Föderalismuskommission auf, Kultur als Staatsziel zu verankern und BLK zu erhalten
Berlin, den 10.12.2004. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Mitglieder der Föderalismuskommission auf, jetzt das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.
Die Föderalismuskommission geht in der nächsten Woche in ihre letzte Beratungsrunde. Am 17.12.2004 wird voraussichtlich der Katalog der geplanten Grundgesetzänderungen vorgestellt.
Die Staatszielbestimmung Kultur im Grundgesetz würde über das Bekenntnis zur Kunstfreiheit hinaus die Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat definieren. Nach Auffassung des Deutschen Kulturrates sollte in einem neuen Artikel 20 b des Grundgesetzes formuliert werden, dass der Staat die Kultur schützt und fördert.
Weiter fordert der Deutsche Kulturrat die Föderalismuskommission auf, die gemeinsame Bildungsplanung im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) zu erhalten. Hier wurden in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche wichtige Modellprojekte – gerade im Feld der kulturellen Bildung bzw. im Bereich der Entwicklung von Ausbildungsmodellen auf Hochschulebene – gefördert. Für die Entwicklung von Modellen zur Verbesserung der Bildungschancen von Migranten, wie es aktuell diskutiert wird, ist die BLK der richtige Ansprechpartner. Die gewachsenen Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern sollten für die Bildungsreform genutzt werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagte: „Deutschland ist ein Rechts- und ein Sozialstaat. So steht es als Staatsziele im Grundgesetz. Auch der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ und sogar „Tierschutz“ sind im Grundgesetz definierte Staatsziele. Nur das Staatsziel Kultur fehlt im Grundgesetz. Ist Deutschland kein Kulturstaat?“