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Urteil: Hamburg darf bei Elbphilharmonie auf Schadenersatz klagen

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Hamburg - Die Stadt Hamburg darf vor Gericht wegen der Bauzeitverlängerungen bei der Elbphilharmonie auf Schadenersatz klagen. In einer Entscheidung hat das Hamburger Landgericht am Freitag einen entsprechenden Antrag zugelassen.

 


Es wird laut einem Gerichtssprecher im weiteren Verfahren zu klären sein, ob die Hansestadt einen Anspruch gegenüber dem Konsortium Adamanta hat. Dieser Anspruch ergäbe sich aus der erheblichen Bauverzögerung. Der in der Vergangenheit vereinbarte Übergabetermin der Elbphilharmonie wird um Jahre verfehlt. Die Bauplaner gehen nach zahlreichen Verzögerungen derzeit von einer Übergabe des Konzerthauses im November 2014 aus.

s. auch: Elbphilharmonie: Beust weist Schuld an Problemen beim Bau zurück

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