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Verwaltungsgericht Köln bestätigt Kulturförderabgabe für Hotels

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Mit Erleichterung hat der Deutsche Bühnenverein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aufgenommen, der entsprechend die in der Stadt Köln zu zahlende sogenannte Bettensteuer rechtmäßig ist. Die Steuer wird von der Stadt Köln als Kulturförderabgabe von den Hotels in Höhe von fünf Prozent des jeweiligen Übernachtungspreises erhoben.

Diesen Betrag zahlen die Hotelgäste dann zusätzlich zum Übernachtungspreis. „Angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Kommunen ist das Urteil für uns ein Lichtblick“, kommentierte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, die Entscheidung heute in Köln. Den Kommunen stehe aus dem Steueraufkommen nicht das notwendige Geld zur Verfügung, um ihre sozialen und kulturellen Aufgaben zu finanzieren. „Da ist Einfallsreichtum gefragt, die Stadt Köln handelt vorbildlich“, erklärte Bolwin. Die Aufregung um die Bettensteuer verstehe er nicht: „Jeder kleine Erholungsort nimmt eine Kurtaxe um seine Kurkapelle zu bezahlen. Da können doch große Städte eine entsprechende Abgabe fordern, wenn sie große Museen, Theater, Orchester und viele andere kulturelle Angebote bereithalten“.
 

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