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GEMA: Reklamationsverzicht auf Steuerzahlerkosten?

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Auch 2025 stark überschaubare Nachfrage nach dem Ehrenamtspauschalvertrag für Vereinsveranstaltungen
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Für bis zu 120.000 Vereinsveranstaltungen sollten alleine in Bayern ab 2024 die GEMA-Kosten vom Sozialministerium übernommen werden. Andere Bundesländer schlossen ebenfalls den so genannten „Ehrenamtspauschalvertrag“ ab. Die Ministerien proklamierten insbesondere eine enorme Bürokratieersparnis. Mitnichten! Die reellen Zahlen sind auch nach drei Jahren weit unter den öffentlich verkündeten Erwartungen. Und die Bürokratie? Hier hat die GEMA auf nmz-Anfrage eine ganz eigene Art des Nutzens hervorgehoben – auf Kosten der Steuerzahler.

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Die GEMA-Pressestelle schloss aus den Zahlen Bayerns von 2023 auf 2024 auf eine „exponentielle Steigerung“. Die Ausweitung der abrechenbaren Veranstaltungsgröße und ein erweiterter Berechtigtenkreis hatten in der Tat eine Steigerung von 4.922 (2023) auf 10.212 (2024) Veranstaltungen erbracht. Bei in den Raum gestellten 120.000 möglichen Veranstaltungen! Und 2025? Bis zum letzten von der GEMA abgerechneten Stichtag 14.12.2025 meldet das Bayerische Sozialministerium (StMAS) „10.510 Veranstaltungen von 6.666 Nutzungsberechtigten“. Exponentiell wäre etwas anderes! Oder rechnet die GEMA jetzt mit Donald Trumps Mathematikkünsten? Wäre bei der medial und politisch kommunizierten Erwartungshaltung in der Realität dafür der Begriff „exponentieller Rohrkrepierer“ passender?

Und die Zahlen in den anderen beteiligten Bundesländern? „In Hessen gibt es über 50.000 Vereine. Mehr als 38.000 davon sind gemeinnützig“, so die Pressemeldung zum Start des GEMA-Ehrenamtspauschalvertrages vom Herbst 2024. „Bis zum Stichtag 15.12.2025“, so der Leiter des zuständigen Ministerbüros, seien von 2.384 Kunden bisher „3.938 Veranstaltungen dem Vertrag zugeordnet“ worden. Da Hessen bei den GEMA-Verhandlungen augenscheinlich schlauer war und nur 400.000 Euro für dieses Programm eingestellt hat, seien das immerhin 72,1 Prozent des Budgets. Aber 2.384 Vereine von 38.000 gemeinnützigen Vereinen sind mathematisch halt auch nicht einmal 10 Prozent der Zielgruppe, die man selbst vorher medial herausgehoben hatte.

In Niedersachsen, wo man so intelligent war, in den GEMA-Vertrag reinzuverhandeln, dass sich die Vorauszahlungen an den Ist-Werten des Vorjahres bemessen, wurden ebenfalls bis zum 15.12.2025 „insgesamt 3.144 Veranstaltungen von 1.972 Nutzungsberechtigten“ abgerechnet. Das waren 236.304 Euro von der optional möglichen Million. Und in Thüringen wurden, so die dortige Staatskanzlei, bis kurz vor Weihnachten „von 950 Nutzungsberechtigten insgesamt 1.481 Veranstaltungen“ in Anspruch genommen.

Bürokratischer ­Nutzen ­– welcher genau?

Hessens „Entbürokratisierungsminis­ter“ Manfred Pentz hatte schon im November 2024 die enorme Bedeutung der Bürokratieersparnis für Vereine öffentlich betont. Gefragt nach konkreten Bürokratieentlastungen antwortet sein Ministerium auch 2026 mit GEMA-Termini: „Auf der einen Seite muss die GEMA die einzelnen Mittel auf die Urheber aufschlüsseln. Auf der anderen Seite gab es das Anliegen, bürokratische Hürden für das Ehrenamt zu verringern. Für die Vereine entfällt der gesamte Bezahlvorgang. Die Anmeldung von Veranstaltungen erfolgt digital. Für registrierte Nutzer sind das 10 bis 12 Klicks.“ Die Tantiemenverteilung ist aber eine originäre Standard­aufgabe der GEMA! Dass ein Ministerium einen solchen Aufwand verteidigt, um gegebenenfalls auch zusätzlich geleistete „Implementierungskosten“ aus Steuergeldern zu rechtfertigen, lässt sich rational nicht nachvollziehen.

Eine Bürokratieeinsparung gegenüber dem „normalen Musiknutzer“ benennen weder die angefragten Ministerien noch die GEMA mit Beispielen aus dem Online-Prozedere. Aber die GEMA-Pressestelle bringt einen interessanten Aspekt in die Diskussion mit ein: „Die Übernahme der Bezahlung ist in erster Linie nicht unerheblich. Es sind keine weiteren Zahlungsläufer mehr erforderlich. Es entfallen tausende Rechnungsempfänger und das Reklamationsvolumen/Aufwände werden hierdurch reduziert.“ Zu Deutsch: die GEMA hat einen reduzierten Verwaltungsaufwand! Und dafür kassiert die GEMA zusätzlich Steuergelder von Landesministerien? Es geht für die beteiligten Ministerien um hunderttausende Euro Vertragszusatzzahlungen (sog. „Implementierungskosten“) an die GEMA, die von den vereinnahmten Geldern ohnehin noch einen Verwaltungskostenabzug vornimmt, bevor sie die Gelder an ihre Autorinnen und Autoren ausschüttet.

Reklamationsverzicht zu ungunsten der Staatskasse?

Spannender ist aber der Aspekt des für die GEMA „entfallenden Reklamationsvolumens“! Wer je mit der GEMA zu tun hatte, beispielsweise bei der Lizenzierung einer Veranstaltung, weiß, wie groß das Reklamationsvolumen ist und wie viele Rechnungen oft falsch sind. Gründe sind falsche Berechnungsbasis, nicht abgezogene Nachlässe, Berechnung von Veranstaltungen, für die man selbst gar nicht zahlungspflichtig ist, eine falsche Tarifeinordnung und so weiter.

Landesministerien sind bei einer Verwendungsnachweisprüfung üblicherweise sehr penibel. Da werden auch für 14 Euro Differenz schon mal dreiseitige Briefe geschrieben und Rückforderungen begründet. Aber beim GEMA-Pauschalvertrag? Die sonstige Fehlerpraxis der GEMA-Administration lässt Differenzen auch bei den Vereinsveranstaltungen erwarten. Aber die Vereine kontrollieren das gar nicht mehr! Und sie reklamieren auch nicht mehr, wie die GEMA selbst formuliert. In den personell unterbesetzten Landesministerien geht das ebenfalls unter! Ergo gehen auch ungerechtfertigte Abrechnungen zu Lasten der Steuerzahlergelder! Werden hier unter dem Begriff der Bürokratieentlastung Steuergelder verschwendet? Der Rückschluss liegt nahe! Sind das für die Ministerien nur Peanuts? Wer ist dafür in den jeweiligen Bundesländern politisch verantwortlich?

Und noch etwas fällt bei den Antworten der Ministerien auf: Hessen schreibt „Die Vereine etwa vom Landessportbund müssen ihre unter den Pauschalvertrag fallenden Veranstaltungen weder anmelden noch zahlen. Auch das sprach für die Verbändelösung.“ Wie jetzt, Veranstaltungen nicht mehr anmelden? Welche? Muss nicht jede Veranstaltung der GEMA gemeldet werden? Macht die GEMA hier Ausnahmen? Gehört die sogenannte „GEMA-Vermutung“ der Vergangenheit an? Und warum möglicherweise nur in Hessen? Man kennt Ähnliches sonst nur aus Kirchenverträgen, aber selbst da sind alle Einzelveranstaltungen, die über die sonstige regelmäßige Nutzung (z.B. Gottesdienste) hinaus durchgeführt werden, trotzdem zu melden.

Blecht der Steuerzahler die Zeche?

Für die GEMA ist das Modell offenbar zukunftsweisend. Die Pressestelle schreibt: „Das Interesse weiterer Länder zeigt, dass das Format ein großer Erfolg ist.“ Wäre es nicht effizienter für die Verwendung von öffentlichen Geldern, wenn jedes Bundesland den ohnehin geförderten Dachverbänden der unterschiedlichen Vereine einen GEMA-Aufschlag gewähren würde, um das Prozedere im Rahmen ihrer ohnehin stattfindenden Mittelverwendung abzuwickeln? Von der Aufwertung der Verbandsarbeit ganz zu schweigen!

Modifikationen im Steuerzahlersinne ausgeschlossen?

Befragt nach Bestrebungen zur Vertragsanpassung, zogen sich Ministerien auf den Terminus der laufenden Verträge zurück. Die Thüringer Staatskanzlei schreibt in ihrer Antwort jedoch einen interessanten Satz dazu: „Da der von Thüringen geschlossene Pauschalvertrag noch bis zum 31.12.2027 laufen soll, beinhaltet er eine Regelung zur Vertragsanpassung, sollten die mit anderen Bundesländern abgeschlossenen Pauschalverträge gleicher Art diesbezüglich modifiziert werden.“

Sind Änderungen an den GEMA-Verträgen also doch nicht ausgeschlossen, wie andere Ministerien antworten? Immerhin wurden nach Abschluss des ers­ten bayerischen Vertrages bereits die Veranstaltungsregularien (Größe, Nutzungsberechtigte etc.) geändert. Aber damals eben nicht die Millionenvorauszahlungen mit bayerischen Steuergeldern! Warum eigentlich nicht?

Vorauszahlungen überdimensioniert und unverzinst

Apropos Bayern: Der sonst in der Diskussion zum Länderfinanzausgleich so sensible Freistaat zahlt seit 2024 jährlich im voraus insgesamt 2,407 Millionen Euro an die GEMA, so das StMAS. Tatsächlich verbraucht wurden für Veranstaltungen aus dem „Ehrenamtspauschalvertrag“ aber nur 681.692 Euro€(2024) und 2025 (bis 14.12.25) 721.201 Euro. Das Mehrfache des jährlichen bayerischen Bedarfes aus diesem Vertrag liegt also sinnlos auf dem GEMA-Konto. Und wie früher schon in der nmz recherchiert, muss die GEMA für diese öffentlichen Gel­der nicht einmal Zinsen an die Staatskasse abführen – wie das ansonsten den kleinen Kulturfördermittelempfängern, die das kulturelle Leben bereichern, abverlangt wird.

In Bayern fällt sogar noch mehr auf. Im Landeshaushalt 2026/2027 EP10 Titel 542 85-7 stehen folgende IST-Zahlen. Für 2023 sind die 1,985 Millionen Euro als GEMA-Vorauszahlung plus „Implementierungskosten“ nachvollziehbar. Für 2024 sind als IST-Wert 1,532 Millionen Euro im Haushaltsentwurf als tatsächliche GEMA-Kosten an den Landtag genannt. Auf Nachfrage antwortet die Pressestelle des Bayerischen Sozialministeriums dazu: „Die Werte (…) spiegeln die tatsächlichen Zahlungen für den Pauschalvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der GEMA und die Rückzahlungen für diese Jahre entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen wider.“ Der Autor hat selbst über drei Dekaden Erfahrung mit dem bayerischen Landeshaushalt und kommt über verschiedene Berechnungen nicht zu diesem Wert. Eine Anschlussrecherche läuft.

Und in der Spalte Zweckbestimmung des Haushaltstitels sind für die Jahre 2028 bis 2032 jeweils „jährlich 2,825 Millionen Euro“ an GEMA-Zahlungen für den „Ehrenamtspauschalvertrag“ als „veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen“ verschriftlicht. Hat Markus Söder also doch zuviel Geld?

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