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Verwaltungsgerichtshof entscheidet zugunsten von «Rock im Park»

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München/Nürnberg - Das am Freitag gestartete Nürnberger Festival «Rock im Park» darf nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) weitergehen. Das Gericht wies in München eine Beschwerde von Nachbarn der Veranstaltung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück, die ebenfalls zugunsten des Musikfestivals ausfiel.

Nach Angaben des Gerichts wollten die Anwohner das dreitägige Dauerkonzert mit einem Eilantrag verhindern, da sie «unzumutbare Lärmbelästigungen» fürchteten. Ob dies zutreffend sei, habe laut Gericht so kurzfristig nicht mehr geklärt werden können.

Eine Absage der Veranstaltung würde jedoch zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden bei den Veranstaltern und der Stadt führen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Außerdem wären Ausschreitungen bereits angereister Fans zu befürchten.

Bei strahlendem Sonnensein hat heute in Nürnberg das Open-Air-Festival «Rock im Park» begonnen. Zum Start des dreitägigen Spektakels sorgten unter anderem die Gruppen TheAll-American Rejects und The Rivals für viel Jubel. Insgesamt sind bis Sonntagabend auf dem Zeppelinfeld rund 90 Gruppen wie Mando Diao, The Killers und Placebo zu hören.

Am ersten Tag zählten Limp Bizkit und Billy Talent zu den Hauptattraktionen. Am Samstag werden unter anderem Korn und Marilyn Manson erwartet. Zeitgleich findet am Nürburgring in der Eifel das Festival «Rock am Ring» statt.



 

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