Der Bestand der Stiftung Händel-Haus umfasst heute mehr als 700 historische Musikinstrumente. Doch wem gehörten diese Instrumente, bevor sie ins Händel-Haus gelangten? Befinden sich darunter möglicherweise Instrumente, die im Nationalsozialismus unrechtmäßig ihren Eigentümerinnen und Eigentümern entzogen wurden?
Diesen Fragen widmet sich ein neues Provenienzforschungsprojekt der Stiftung Händel-Haus. Es wird vom Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste gefördert und untersucht über ein Jahr die Erwerbungen der Musikinstrumentensammlung aus der Zeit von 1937 bis 1945.
Christiane Barth, Museumsleiterin des Händel-Hauses und Projektleiterin, begann bereits in den 1990er Jahren sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Schon damals entdeckte sie verdächtige Handelswege. Für eine umfassende Aufarbeitung fehlten jedoch bisher die Ressourcen. „Museumsarbeit braucht mitunter einen langen Atem. Ich freue mich sehr, dass wir die Geschichte der Instrumente nun systematisch und mit neuen technischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten untersuchen können.“
1937 erwarb die Stadt Halle das Händel-Haus und begann den Sammlungsaufbau. Bis 1945 gelangten hunderte Musikinstrumente in den Bestand des Hauses. Dabei ist bislang nicht geklärt, ob und in welchen Fällen die Instrumente ihren Vorbesitzern aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung entzogen wurden. Im Mittelpunkt des neuen Forschungsprojekts stehen zunächst 133 Instrumenten, deren Erwerb über den Musikalienhändler Georg Walter Höckner aus Zwenkau (128 Instrumente) und das Wiener Auktionshaus Dorotheum (fünf Instrumente) dokumentiert ist. Beide sind in der ALIU List of Red Flag Names Germany als Händler aufgeführt, die mit dem Handel von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Verbindung gebracht werden. Höckner war unter anderem am Aufbau der sogenannten „Führerbibliothek“ im Rahmen des Sonderauftrags Linz beteiligt. Die dokumentierten Handelswege geben Anlass, die Vorbesitz- und Erwerbsgeschichte dieser Instrumente besonders genau zu untersuchen.
In einem zweiten Schritt sollen rund 90 weitere Instrumente untersucht werden, für die keine Ankaufsbelege vorliegen und somit eine unrechtmäßige Entziehung bislang nicht ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus sollen sämtliche Händler der historischen Ankaufsliste systematisch mit einschlägigen Datenbanken zu NS-Akteuren und NS-Verfolgten abgeglichen werden. So soll auch geprüft werden, ob sich bei bislang unauffälligen Händlern oder Vorbesitzern Hinweise auf einen Zusammenhang mit NS-Verfolgung und unrechtmäßigen Eigentumsverlusten ergeben.
„Als Kunsthistorikerin kann ich hierbei meine Erfahrung aus der Erforschung von Provenienzen und Institutionsgeschichte einbringen und diese mit meiner Liebe zur Musik verbinden“, sagt Dr. Karin Müller-Kelwing, wissenschaftliche Mitarbeiterin. „Für mich bleibt es eine wichtige Aufgabe, die Verbrechen der NS-Diktatur wie auch den NS-verfolgungsbedingten Kulturgutentzug zu erforschen und sichtbar zu machen.“
Zu den Quellen gehören neben historischen Akten wie Ankaufslisten, Katalogeinträgen und Schriftwechseln auch die Instrumente selbst. Mitunter sind Namen, Ortsangaben oder Jahreszahlen direkt in die Instrumente eingraviert. Auch Verzierungen, Modifikationen oder die handwerkliche Gestaltung können Aufschluss über die Herkunft und Geschichte eines Instruments geben. Ein Beispiel dafür ist ein Clavichord von Carl Gottlob Sauer (Dresden 1807). Auf der Rückseite des Klaviaturbretts befindet sich die Inschrift „Barthel aus Heeselicht 1829“. Sie verweist auf die Familie Barthel, der die Wassermühle im sächsischen Heeselicht bei Pirna gehörte. Wer das Instrument anschließend besaß, unter welchen Umständen es den Besitzer wechselte, schließlich von Höckner erworben wurde und wie es ins Händel-Haus gelangte, ist Teil der laufenden Forschung.
Ziel des Projekts ist es, die Besitz- und Erwerbsgeschichte der Instrumente möglichst lückenlos zu rekonstruieren und etwaige Fälle von unrechtmäßiger Enteignung durch NS-Verfolgung zu identifizieren. Die Stiftung Händel-Haus bekennt sich zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung zum Umgang mit NS-Raubgut. Ergeben sich konkrete Hinweise auf unrechtmäßige Entziehungen, sollen gemeinsam mit den zuständigen Stellen Lösungen für eine Rückgabe beziehungsweise Restitution geprüft werden.
Hauptbild
Christiane Barth (links) und Dr. Karin Müller-Kelwing (rechts) an einem Clavichord von Carl Gottlob Sauer (Dresden 1807) in der Musikinstrumentenausstellung der Stiftung Händel-Haus
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© David Eckmann
Hauptrubrik
Händel-Haus untersucht NS-Vergangenheit seiner Musikinstrumentensammlung
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