Eine grundlegende Reform der GEMA-Kulturförderung mit Schritten hin zu mehr Teilhabe und Vielfalt entspricht dem Wunsch vieler Komponist:innen. Umso gravierender ist jedoch ein zentrales Versäumnis im Verfahren: Bis heute fehlen belastbare und transparente Modellrechnungen zu den konkreten finanziellen Auswirkungen der Reform für alle Sparten und Genres.
Diese Zahlen sind die unverzichtbare Grundlage, um die Tragweite der Änderungen einschätzen zu können. Sie hätten rechtzeitig – deutlich vor März 2026 (Ende der Antragsfrist) – vorliegen müssen.
Eine fundierte Prüfung, Rückfragen und sachgerechte Änderungsanträge waren den Betroffenen nicht möglich.Damit wurde den Mitgliedern faktisch die Möglichkeit entzogen, den Reformprozess aktiv und verantwortungsvoll mitzugestalten.
Das Fehlen dieser Grundlage wiegt umso schwerer, als es sich bei der Reform nicht um marginale Anpassungen handelt, sondern um potenziell tiefgreifende Eingriffe in die Einkommensstrukturen: Für die E-Musik sind erhebliche Verluste zu erwarten.
In der U-Musik wiederum wird die Öffnung eines finanziell eng begrenzten Fördertopfs, der bisher zweckgebunden für spezialisierte Repertoires vorgesehen war, auf nunmehr alle rund 100.000 GEMA-Mitglieder als Fortschritt kommuniziert.
Es steht zu befürchten, dass durch dieses extreme Gießkannenprinzip die individuellen Förderbeträge so weit reduziert werden, dass für den Einzelnen – egal welcher Sparte – keine relevante Unterstützung mehr übrig bleibt. Ohne belastbare Zahlen ist nicht abschätzbar, ob daraus überhaupt noch nennenswerte Einnahmen entstehen.
In beiden Fällen fehlt das Entscheidende: eine verlässliche Basis für die wirtschaftliche Planung. Komponist:innen sind auf die Kalkulierbarkeit ihrer Einnahmen angewiesen, um ihre berufliche Existenz sichern zu können – sowohl kurzfristig als auch langfristig.
Die für Mai 2026 geplante Abstimmung über eine Reform dieser Tragweite ohne diese Datenbasis ist nicht nur ein formales Defizit, sondern berührt grundlegende Fragen von Fairness, Transparenz und Mitbestimmung.
Eine tragfähige Reform setzt voraus, dass ihre Auswirkungen für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt.