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Wer hat Angst vor der DSGVO?

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Seminar mit Jürgen Spielmann
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Nach diesem hochinteressanten und durchaus auch amüsanten Seminar mit dem Juristen und Datenschutzspezialisten Jürgen Spielmann hatte bestimmt keiner der Teilnehmer mehr Angst.

Jürgen Spielmann verstand dieses komplexe und sperrige Thema den Teilnehmern gut nahe zu bringen, dass alle Durchblick erhielten. Im Datenschutzrecht herrscht der Grundsatz: „Alles ist verboten – außer es ist erlaubt!“. Daher geht beim Umgang mit sogenannten „personenbezogenen Daten“ stets Sicherheit vor Bequemlichkeit.

Die Teilnehmer des Seminars bekamen einen umfassenden Überblick über ihre eigenen Daten und einen Leitfaden an die Hand, wie und in welchem Medium diese Daten der Schüler, Newsletter-Empfänger oder der geschäftlichen Kontakte zu sichern sind.

Wenn eine Datenschutzverletzung passiert ist, muss aktiv gehandelt werden, um Schaden und Bußgelder abzuwenden. Im Zweifel sind die Betroffenen zu informieren und es ist eine Meldung an den Landesdatenschutzbeauftragten abzusetzen. So empfahl Spielmann beispielsweise den Verlust des Smartphones mit gespeicherten Telefonnummern von Schülern und geschäftlichen Kontakten grundsätzlich zu melden.

Für jeden Vertrag sollte man sich zur eigenen Absicherung und aus Nachweisgründen eine Datenschutzerklärung unterschreiben lassen, damit man nicht nur die zur reinen Vertragsausführung benötigten Daten erheben und verarbeiten und auch ggf. an den Steuerberater weitergeben kann, sondern auch Daten, die darüber hinausgehen. Datenverarbeitung ist ein Sammelbegriff für Erheben, Speichern, Übermitteln, Sperren und Löschen von Daten. Eine Verarbeitung ist also z.B. das Speichern der Telefonnummer oder Mailadresse, aber auch deren Versendung an jemand anderen, die Veränderung des Datensatzes und sogar seine Löschung. Und wer die Daten im PC speichert, sollte diesen unbedingt mit einem aktuellen und regelmäßig aktualisierten Virenschutz versehen.

 

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