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Früherziehung Voraussetzung für die Aufnahme von Instrumentalunterricht

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Einschreibungen für Musikschule
Mühldorf (re) - Die Einschreibefrist an der städtischen Musikschule Mühldorf, einschließlich der Zweigstelle Neumarkt-St. Veit, hat bereits begonnen.

Der Musikunterricht ist in folgenden Fächern möglich: Musikalische Früherziehung/Grundausbildung: Teilnahme ab dem vierten Lebensjahr; zweijähriges Unterrichtsangebot (Voraussetzung für die Aufnahme von instrumentalem oder vokalem Unterricht). Der Unterricht findet in Mühldorf am Stadtplatz 52 und im städtischen Kindergarten in der Harter Straße statt. In Neumarkt wird die MFE/MAG im städtischen und katholischen Kindergarten angeboten.

Es wird außerdem in den Fächern Streichinstrumente (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass), Tasteninstrumente (Klavier, Keyboard, elektronische Orgel, Kirchenorgel, Akkordeon), Blechblasinstrumente (Trompete, Tenorhorn, -Posaune), Holzblasinstrumente (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon), Zupfinstrumente (Gitarre - Klassisch und Jazz, E-Bass), Perkussion (Schlagzeug, Bongos) sowie Gesang und Volksmusikinstrumente (Hackbrett, Zither, Harfe) unterrichtet.

Angebote gibt es auch im Ensemblebereich (Kammerorchester, Streicherensembles, Akkordeonorches-ter, Akkordeonensemb-le, Blockflötenspielkreis, Blechbläserensemble, Volksmusikgruppen, Rockband, Gesangsensemble) und in der Musiktheorie (Gehörbildung und allgemeine Musiklehre). Der Eintritt in die Förderklasse ist für besonders interessierte und begabte Musikschüler möglich. Der Zugang ist ab zwölf Jahren über ein Bewertungsvorspiel möglich.

Die Ausbildung erfolgt in Vierer-Dreier- oder Zweier-Gruppen oder als Einzelunterricht 30 und 45 Minuten lang.

Anmeldungen werden im Sekretariat der Musikschule, Stadtplatz 52 (1. Stock), Telefon 08631/612281, von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 12.30 bis 17 Uhr entgegengenommen. Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 31. Mai und von 10. Juni bis 19. Juli. Für Schüler, die die Musikschule im Schuljahr 2001/02 besucht haben, ist keine erneute Anmeldung erforderlich; die Abmeldungen müssen ebenfalls während der Fristen erfolgen.

Oberbayerisches Volksblatt
http://www.rosenheim.zet.net/news/MuehldorfOVB/2002_05_06_09_01_OVBN_36…
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