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Jedes Kind hat nicht nur Anspruch auf Betreuung ab dem dritten Lebensjahr, sondern ebenfalls Anspruch auf kulturelle und damit auch musikalische Bildung. Der Verband deutscher Musikschulen fordert deshalb gesetzliche Grundlagen für Musikschulen. Am 8. Mai wurde in Erfurt eine Resolution anlässlich der Bundesversammlung der im Verband deutscher Musikschulen (VdM) zusammengeschlossenen Träger der öffentlichen Musikschulen verabschiedet. Kommunal- und Landesparlamente wurden zur Handlung aufgefordert:
Resolution der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) an die Landtage und kommunalen ParlamenteIn großer Sorge um die Zukunft der musikalischen Bildung in Deutschland fordert die Bundesversammlung der im Verband deutscher Musikschulen zusammengeschlossenen Träger der öffentlichen Musikschulen die Kommunal- und Landesparlamente auf, Kindern und Jugendlichen den Weg zum Kultur- und Bildungsgut Musik offen zu halten und die zum Teil existenzbedrohenden Kürzungen der Fördermittel zurückzunehmen.
Finanziell bedingt wachsende Wartelisten und konkrete Schließungs-
diskussionen in Städten, Kreisen und Gemeinden sind Indikatoren für die Gefährdung der musikalischen Jugendbildung, deren Folgen vielfach noch nicht gesehen werden. Die öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen im VdM zeichnen sich durch ihre deutschlandweit einheitlichen strukturellen und inhaltlichen Qualitäts- und Bildungsstandards ebenso aus wie durch ihre vielfältigen Angebote im Ensemblemusizieren und ihre Offenheit für alle sozialen Schichten.
Musikschulen haben in der Vergangenheit stets konzeptionelle und strukturelle Veränderungen aufgenommen und innovative Lösungen entwickelt. Deshalb sind sie angesichts tiefgreifender Umbrüche im gesamten Bildungssystem, insbesondere durch die Errichtung von Ganztagsschulen, ein wichtiger und verlässlicher Kooperationspartner. Musikalische Bildung formt und prägt die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen nachhaltig. Auf diesem Weg wirkt Musikerziehung als weitreichende Form der Sozialprävention in die Gesellschaft hinein. Die öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen sind unentbehrlich für eine kontinuierliche musikalische Grundversorgung in den Städten, Kreisen und Gemeinden.
Der Zugang zu musikalischer Bildung ist ein grundsätzliches Recht für alle Kinder und Jugendlichen und daher durch gesetzliche Grundlagen für die Förderung der öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen zu verankern.
Erfurt, 8. Mai 2004
Pressemitteilung
VdM Verband deutscher Musikschulen e.V.
http://www.musikschulen.de