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Baden-Württemberg führt ab Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren ein. Der baden-württembergische Landtag hat am 15. Dezember 2005 das entsprechende Gesetz beschlossen. Damit beteiligen sich die Studierenden der Hochschulen und Berufsakademien des Landes ab diesem Zeitpunkt mit 500 Euro pro Semester an den Kosten ihres Studiums.
Niemand wird aus finanziellen Gründen davon abgehalten, ein Studium zu beginnen. Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann oder will, hat Anspruch auf ein kostengünstiges Darlehen, das erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückgezahlt werden muss - und auch nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Zudem gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen für die Erhebung von Gebühren.
Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden ausnahmslos zur Verbesserung der Qualität des Lehrangebots eingesetzt. Damit profitieren Studierende und Lehrende von den zusätzlichen Finanzmitteln für die Hochschulen gleichermaßen.
Die angekündigte Vergabe von Studienkrediten durch die staatliche Förderbank KfW ist nach Ansicht von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg „ein richtiger Schritt hin zu einem privaten Markt der Studienfinanzierung, der für die Studierenden als Nachfrager wie auch für Banken und Sparkassen als Anbieter sehr interessant werden könnte“. Das Studienkreditangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Ländern gehört, sei auch deshalb zu begrüßen, weil es eine sinnvolle Ergänzung der baden-württembergischen Studiengebührenkredite bilden könne, erklärte der Minister am 16. Februar in Stuttgart.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website Studiengebühren http://www.studiengebuehren-bw.de