Für Musikschulen, Musikinstitute, Musikakademien o.ä. besteht seit vielen Jahren die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Vervielfältigungen (z.B. Fotokopien) von Noten, Liedern und Liedtexten in begrenztem Umfang legal herzustellen und im Unterricht und bei Aufführungen zu verwenden.
Diese Lizenz ermöglicht es Musikschulen, den Unterricht rechtssicher, attraktiver und flexibler zu gestalten, zum Beispiel, indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt werden dürfen.
Nach dem Erwerb einer Lizenz können Musikschulen Vervielfältigungen von kleineren Werken oder von Teilen von Musikwerken oder Notenausgaben für ihre Schüler und Schülerinnen herstellen und verwenden. Dabei gilt ein jährlicher Vergütungssatz in Höhe von EUR 19,25 pro lizenzpflichtigem Schüler. Musikschulen, die Mitglied in einem Verband sind, mit dem ein Gesamtvertrag besteht, erhalten den in dem Gesamtvertrag vereinbarten Nach-lass auf den jährlichen Vergütungssatz (Gesamtverträge). Darüber hinaus können Musikschulen, die religiöse, kulturelle oder soziale Belange sowie nachweislich keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, einen weiteren Rabatt in Höhe von 10 % beantragen.
Ab dem 01.01.2026 erfolgt die Lizenzierung ausschließlich über die VG Musikedition. Ein Vertragsabschluss mit der GEMA ist nicht mehr möglich. Musikschulen, die bereits einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, erhalten eine persönliche Information mit Kontaktdaten bezüglich der zukünftigen Vertragsbetreuung.
Hinweis für Musikschulen im VdM und bdfm
Die bestehenden Rahmenvereinbarungen, denen die jeweiligen Verbandsmitglieder beitreten können, bleiben unverändert bestehen. Für Mitglieder des VdM und bdfm ändert sich nichts.
Weiterführende Informationen: https://vg-musikedition.de/nutzer/vervielfaeltigungen/musikschulen.
Rechtlicher Hintergrund
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Vervielfältigungsverbot für Werke der Musik (Noten, Lieder und Liedtexte etc.). Relevante Ausnahmen für die Musikschulpraxis existieren nicht.
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
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Lizenzvertrag für Notenkopien mit Musikschulen nur noch über die VG Musikedition
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