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Alle Artikel kategorisiert unter »Notenkopie«

Vervielfältigungen von Noten durch Musikpädagogen für den privaten Instrumental- und Gesangsunterricht

06.09.21 (PM) -
Kassel/Berlin – Die VG Musikedition und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben mit Wirkung zum 01. September 2021 einen Gesamtvertrag unterzeichnet, der es den Mitgliedern der DOV ermöglicht, für den privaten Instrumental- und Gesangsunterricht sowie für Aufführungen durch ihre Schüler und Schülerinnen günstige und verwaltungseinfache Lizenzen zur Herstellung und Nutzung von Notenkopien zu erwerben.

VG Musikedition schafft Lizenzangebot für private Musikpädagog*innen

01.02.21 (PM-VG Musikedition) -
Bereits seit einigen Jahren können Musikschulen mit der VG Musikedition einen Lizenzvertrag abschließen, der es ermöglicht, Kopien (Vervielfältigungen) von Noten und Songexten für den Unterricht und für Aufführungen in bestimmtem Umfang herzustellen und zu verwenden. Von diesem Lizenzangebot haben inzwischen hunderte von Musikschulen Gebrauch gemacht – mit rund 350.000 Musikschülern in Deutschland.

Baden-Württemberg schließt Vereinbarung für das Kopieren von Noten in vorschulischen Einrichtungen

03.01.13 (PM) -
Im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernimmt das Land Baden-Württemberg zum 1.1.2013 für alle vorschulischen Einrichtungen des Landes die Vergütung für das Kopieren von Noten und Liedtexten. Die Kopier-Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf den Kopiervorgang – das Singen von Liedern in vorschulischen Einrichtungen ist und bleibt auch weiterhin kostenfrei.

Länder wollen künftig Gebühren für Liedkopien in Kita zahlen

10.11.11 (Agentur - dapd) -
Kassel - Die Urheberrechtsgebühren für Noten- und Liedtext-Kopien in Kindergärten sollen künftig von den Bundesländern pauschal gezahlt werden. Dazu will die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Vereinbarungen schließen, wie sie am Donnerstag in Kassel mitteilte.

Volkshochschulen schließen Vertrag zu Musik-Lizenzgebühren

31.05.11 (Agentur - dapd) -
Kassel - An deutschen Volkshochschulen wird das Kopieren von Noten und Liedtexten günstiger. Der Deutsche Volkshochschulverband (DVV) und die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition haben dazu vertraglich Eckpunkte vereinbart, wie die VG am Dienstag in Kassel mitteilte. Die rückwirkend zum 1. Januar geltende Vereinbarung sehe einen Nachlass von 20 Prozent auf die üblichen Sätze vor. Damit könnten Dozenten an den mehr als 1.000 Volkshochschulen Kopien von Noten für den Unterricht anfertigen.

Netz-Noten: Barbara Haack über eine neue Download-Plattform und schelmische Kopiervorlagen

29.04.11 (Barbara Haack) -
Kopien von urheberrechtlich geschützten Noten? Sonderregelungen oder Pauschalvereinbarungen? Nach wie vor sind zahlreiche Fragen in der Diskussion. Eine aus Vertretern mehrerer großer pädagogischer Musikverbände zusammengesetzte Arbeitsgruppe befindet sich zurzeit im konstruktiven Dialog mit den Musikverlegern und der VG Musikedition: Da geht es um allgemeingültige Absprachen in Sonderfällen wie Juryexemplare, Umblätterkopien oder spezielle Jugendorchester-Bedürfnisse. [aus nmz 5/2011]

Genauer hinschauen, dann kopieren

31.03.11 (Bernhard Wyszynski) -
In dem Artikel wird die Behauptung aufgestellt, das Kopieren von Noten sei, mit einer Aus­nahme im Schulbetrieb, grundsätzlich verboten. Das stimmt nicht. Sehr vieles ist erlaubt. Verboten ist das Kopieren von geschützten Werken und Ausgaben. Generellen Schutz ge­nießen alle Komponisten, Arrangeure und Textdichter bis 70 Jahre nach ihrem Tod. Darüber hinaus sind Neuausgaben (auch älterer Werke) der Verlage 25 Jahre nach Erscheinen in verschiedener Hinsicht geschützt. Auch neu aufgefundene und bisher nie gedruckte Werke gehören dazu. Schließlich dürfen Noten, die man von einem Verlag direkt ausgeliehen hat – das können auch Werke von längst verstorbenen Komponisten/-innen sein – nicht kopiert wer­den, weil man dies in dem dazugehörigen Vertrag zugesichert hat.

Gebührenvertrag über Liederkopien in Kindergärten

14.02.11 (Agentur - dapd) -
Kassel - Die umstrittenen urheberrechtlichen Gebühren für Liederkopien sind jetzt für die Kindergärten geregelt: Die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition hat mit dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband einen Gesamtvertrag über das Fotokopieren von Noten in Kindergärten und vorschulischen Einrichtungen geschlossen. Das teilte die Organisation zum Schutz von Urheberrechten am Montag in Kassel mit.

„Zu viele Noten gehören verboten“ (Cluster)

08.02.11 (Martin Hufner) -
So dichtete Schlagerstar Andreas Dorau einmal. Zu viele Gesetze aber auch. Für Gesetze gilt der einfache Grundsatz: Was nicht verboten ist, das ist erlaubt. So einfach manche Gesetzesnorm auch klingen mag, so schwierig gestaltet sich eine Auslegung, wenn sie einen konkreten Fall betrifft. Manchmal mehr, manchmal weniger. Auch im Fall des sogenannten Kopierverbots für Noten. Ich hätte da mal ein paar Fragen:

Kommentar: Scheinheiliger Aufschrei

30.01.11 (Barbara Haack) -
Ein vorweihnachtliches Wunder hat uns ereilt: Plötzlich interessieren sich alle für frühmusikalische Bildung in unserem Land. Auch solche Medien oder Politiker, die sich bisher nicht unbedingt für das Thema stark gemacht haben. Konkret geht es um das Singen in Kindergärten. Glaubt man so mancher Politikeraussage, dann soll den lieben Kleinen zukünftig das Singen verboten werden. Schuld daran ist – sie eignet sich so gut als Missetäter – die GEMA, die Tausende von Kitas angeschrieben und ihnen eine Vergütungsvereinbarung für das Kopieren von Noten angeboten hat.
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