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1. Bundespreis – Stadt Ehrenfriedersdorf, Bergparade Annaberg. Foto: Bergmännischer Musikverein Ehrenfriedersdorf e.V. Foto: BMCO

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Tradition und moderne Klangwelten

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Ehrenfriedersdorf (Sachsen) und zwölf weitere Gemeinden sind „Landmusikorte des Jahres 2026“
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Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orches­ter (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2026 aus. Die prämierten Kommunen sind geprägt von einem besonders vielfältigen, ehrenamtlich und professionell getragenen, innovativen und kreativen Kulturleben und sind als lokale Leuchtturmprojekte strahlende Vorbilder für das Musikgeschehen in Deutschland. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise an Kommunen im ländlichen Raum vergeben.

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Den 1. Bundespreis erhielt die Stadt Ehrenfriedersdorf (Sachsen), den 2. Bundespreis die Gemeinde Reichenwalde (Brandenburg) und den 3. Bundespreis die Stadt Hirschau (Bayern). Der erste Platz, die Stadt Ehrenfriedersdorf, überzeugte die Fachjury durch die Verbindung traditioneller erzgebirgischer Musikkultur mit modernen Klangwelten, Nachwuchsförderung und internationalen Impulsen. Besondere Auftrittsorte wie die Naturbühne und das Besucherbergwerk, innovative Formate sowie ein breites Konzertangebot zeugen von einer gelebten musikalischen Identität. Zudem ist in Ehrenfriedersdorf im Jahr 2025 ein Weltrekord gelungen: Die Stadt hat ein 63 Meter langes, geklöppeltes Notenband des Steigerliedes geschaffen. Die zehn Gewinner der Förderpreise sind: Ortsgemeinde Becherbach bei Kirn (Rheinland-Pfalz), Stadt Crivitz (Mecklenburg-Vorpommern), Stadt Eibenstock (Sachsen), Gemeinde Gerstetten (Baden-Würt­temberg), Gemeinde Ilmtal-Weinstraße (Thüringen), Stadt Isselburg (Nordrhein-Westfalen), Gemeinde Lütjensee (Schleswig-Holstein), Gemeinde Oberthal (Saarland), Gemeinde Scheeßel (Niedersachsen) und die Stadt Bad Sooden-Allendorf (Hessen).

Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die in die Kategorien „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ des Thünen-Instituts fallen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen.

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