Der Staat hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Neben der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, der Wirtschaftspolitik, dem Gesundheitswesen, der Kultur- und Bildungspolitik, der Familienförderung, dem Umweltschutz und vielem anderen mehr, hat er auch die immer knapper werdenden Kassen und damit stetig sinkende Haushalte zu beachten. Wie können die Lücken, die aufgrund sinkender öffentlicher Ausgaben entstehen geschlossen werden?
Der Staat hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Neben der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, der Wirtschaftspolitik, dem Gesundheitswesen, der Kultur- und Bildungspolitik, der Familienförderung, dem Umweltschutz und vielem anderen mehr, hat er auch die immer knapper werdenden Kassen und damit stetig sinkende Haushalte zu beachten. Wie können die Lücken, die aufgrund sinkender öffentlicher Ausgaben entstehen geschlossen werden? Der Anreiz für Bürger und Unternehmen mehr Geld für das Gemeinwohl zur Verfügung zu stellen wurde zum Beispiel durch eine Überarbeitung des Stiftungssteuerrechts erhöht. Stiftungen sind „in“ ist überall zu vernehmen. Die Anzahl steigt und die in diesem sogenannten „Dritten Sektor“ verfügbaren Mittel erhöhen sich ebenfalls stetig.Nicht zu vergessen ist dabei, dass Stiftungen zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke auch etwa 100.000 feste Arbeitsplätze in Deutschland benötigen, was darüber hinaus positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Sozialkassen hat. Historisch betrachtet gehören Stiftungen zu den ältesten Einrichtungen bürgerschaftlichen Handelns. Insoweit ist es nicht verwunderlich, wenn man hört, dass Stiftungen sich schon immer bemüht haben die Kultur allgemein oder besonders begabte Personen direkt zu fördern. Es wurden Kultureinrichtungen unterstützt oder vollständig getragen.
Bei Großprojekten ist heutzutage ein Zusammenwirken zwischen Stiftung und öffentlicher Hand üblich geworden. Die Gesamtleistung von Sponsoren, Mäzenen und Stiftungen belaufen sich auf ungefähr 500 Millionen Euro, ehrenamtlich Tätige in kulturellen Einrichtungen erbringen noch mal zirka 250 Millionen Euro an geldwerten Leistungen.
Auch wenn im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen noch Wünsche offen sind, die zu einer unkomplizierteren Errichtung und Durchführung des Stiftungsbetriebes führen sollten, bleiben Stiftungen ein nicht mehr wegzudenkendes Element der Kulturförderung in Deutschland.
Public Private Partnership
Ein weiteres Modell für die Kulturförderung ist Public Private Partnership (PPP). Hierunter kann jede freiwillige, projektbezogene Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Beteiligten verstanden werden. Es sind gemeinwohlorientierte Aufgaben, die es gilt im beiderseitigen Interesse zu verwirklichen. Beide Partner sind gleichberechtigt in das jeweilige Projekt eingebunden. Beim sogenannten Kooperationsmodell gründen die öffentliche Hand und der private Akteur zwar ein gemeinsames Unternehmen (welches auch eine Stiftung sein kann.), in der Regel hält dabei aber die öffentliche Hand die Mehrheit. Daneben kommt das Betreibermodell zum tragen, bei welchem die öffentliche Hand den Projektzuschlag für Planung, Umsetzung oder Finanzierung einer vereinbarten Aufgabe an den privaten Partner überträgt. Die öffentliche Hand beschränkt sich in der Regel auf planerische Vorarbeiten sowie Kontrollen des Projektablaufes. Dieser Form des Public Private Partnership liegt zumeist ein schuldrechtlicher Vertrag zugrunde. Auf das Betreibermodell folgt gelegentlich das Konzessionsmodell. Hier wird auf Basis einer erteilten Konzession durch den privaten Partner eine Leistung erbracht.
Als Beispiele für gelungene Zusammenarbeit im Bereich des Public Private Partnership können sich bundesweit mehrere gute finden lassen. So beschreibt der Institutsleiter des Studienganges Kultur- und Medienmanagement an der Hochschule für Musik und Theater in Hamburg, Friedrich Loock, sowohl das Philharmonische Staatsorchester in Bremen als gelungenes Beispiel wie auch die Stadtbibliothek in Gütersloh oder das Literaturhaus in München. Auch der „museum kunst palast“ in Düsseldorf gehört in diesen Kreis der Aufzählungen dazu.
Corporate Citizenship
Ein weiterer Bereich der Kulturförderung liegt im Corporate Citizenship (CC). Die Unternehmen spüren eine Verpflichtung zur Förderung des Gemeinwohls auch ohne eine Partnerschaft mit der öffentlichen Hand einzugehen. So werden sowohl Räumlichkeiten, Finanzmittel, als auch Mitarbeiter zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt um außerhalb des Unternehmens liegende, etwa kulturelle Aufgaben zu erledigen. Die Unternehmen versprechen sich natürlich auch eine positive Resonanz auf dieses Engagement. Wenn es gelingt, darzustellen, dass die Aktivitäten nicht aus „Effekthascherei“ entwickelt werden, dann wird sich auch tatsächlich vom Bereich des Kultursponsoring abgegrenzt und ein positiver Eindruck erzeugt. Der Bereich des Kultursponsoring ist die Verfolgung des wirtschaftlichen Zweckes mittels der Kulturförderung, die kalkuliert eingesetzt wird. Die Wirkungen echter Kulturförderung sind schwerer vorherzusagen und sollten auch nicht unter diesem Aspekt getätigt werden. Es bleibt festzustellen, dass die engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie die engagierten Unternehmen an vielen Stellen etwa auch steuerlich weiter gefördert werden sollten. Ohne sie geht es zukünftig immer schlechter. Die verantwortungsvolle Teilhabe an dem Gemeinwesen ist für die Bürger zwar der beste Weg zur Verwirklichung der eigenen Identität. Der sich engagierende Bürger muss sich diesen Luxus aber auch leisten können.