In unserem Gespräch am 13. Dezember 2000 in der GEMA-Direktion Musikprogramme in Köln
• Teilnehmer seitens des Deutschen Musikrates: Rainer Mehlig, Dr. Klaus Mader, Bernd Schweinar, Helmut Schubach
• Teilnehmer seitens der GEMA: Christian Kröber, Dr. Gabriel M. Steinschulte, Gerhardt Schünemann
haben wir übereinstimmend sowohl die besondere Förderungswürdigkeit des Laienmusizierens als auch die unverzichtbare Wahrung eines angemessenen Urheberschutzes erörtert und uns darauf verständigt,
a) bei partnerschaftlicher Vertragshilfe generell in den Genuss eines 20-prozentigen Tarifnachlasses zu gelangen,
b) bei vertraglicher Bündelung von mehr als drei Veranstaltungen im Jahr einen weiteren zehnprozentigen Nachlass zu erlangen,
c) für konkret definierbare Klein- und Kleinstveranstaltungen möglicherweise Pauschalvereinbarungen abzuschließen,
d) die Erfüllung der Aufgaben der GEMA in Wort und Schrift durch geeignete Aufklärungsarbeit zu erleichtern,
e) die Mitglieder und Mitgliedsgemeinschaften anzuhalten, ihre Veranstaltungen mit Musik vorher bei der GEMA anzumelden, die erforderliche Einwilligung der GEMA rechtzeitig einzuholen, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachzukommen und der GEMA von allen Veranstaltungen mit Musikern genaue Programme der aufgeführten Werke zuzusenden,
In der Erwartung, mit dieser partnerschaftlichen Rahmenstruktur unsere bisweilen nur scheinbar widerstrebenden Interessen zum Wohl des deutschen Musiklebens ausgleichen und bündeln zu können, bekräftigen wir unsere kollegiale Verbundenheit.
Für den Fachausschuss Laienmusizieren des Deutschen Musikrates