Banner Full-Size

Gemeinsame Erklärungdes Bundesfachausschusses Laienmusizieren des Deutschen Musikrates und des Geschäftsbereichs Lizenzen und In

Publikationsdatum
Body

In unserem Gespräch am 13. Dezember 2000 in der GEMA-Direktion Musikprogramme in Köln
• Teilnehmer seitens des Deutschen Musikrates: Rainer Mehlig, Dr. Klaus Mader, Bernd Schweinar, Helmut Schubach
• Teilnehmer seitens der GEMA: Christian Kröber, Dr. Gabriel M. Steinschulte, Gerhardt Schünemann
haben wir übereinstimmend sowohl die besondere Förderungswürdigkeit des Laienmusizierens als auch die unverzichtbare Wahrung eines angemessenen Urheberschutzes erörtert und uns darauf verständigt,

In unserem Gespräch am 13. Dezember 2000 in der GEMA-Direktion Musikprogramme in Köln• Teilnehmer seitens des Deutschen Musikrates: Rainer Mehlig, Dr. Klaus Mader, Bernd Schweinar, Helmut Schubach • Teilnehmer seitens der GEMA: Christian Kröber, Dr. Gabriel M. Steinschulte, Gerhardt Schünemann haben wir übereinstimmend sowohl die besondere Förderungswürdigkeit des Laienmusizierens als auch die unverzichtbare Wahrung eines angemessenen Urheberschutzes erörtert und uns darauf verständigt, dass alle Laienmusikvereinigungen, soweit dies noch nicht geschehen ist, mit der GEMA gesamtvertragliche Regelungen für ihre konkreten Mitglieder beziehungsweise Mitgliedergemeinschaften abschließen sollten, um
  • a) bei partnerschaftlicher Vertragshilfe generell in den Genuss eines 20-prozentigen Tarifnachlasses zu gelangen,
    b) bei vertraglicher Bündelung von mehr als drei Veranstaltungen im Jahr einen weiteren zehnprozentigen Nachlass zu erlangen,
    c) für konkret definierbare Klein- und Kleinstveranstaltungen möglicherweise Pauschalvereinbarungen abzuschließen,
    d) die Erfüllung der Aufgaben der GEMA in Wort und Schrift durch geeignete Aufklärungsarbeit zu erleichtern,
    e) die Mitglieder und Mitgliedsgemeinschaften anzuhalten, ihre Veranstaltungen mit Musik vorher bei der GEMA anzumelden, die erforderliche Einwilligung der GEMA rechtzeitig einzuholen, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachzukommen und der GEMA von allen Veranstaltungen mit Musikern genaue Programme der aufgeführten Werke zuzusenden,

  • dass die GEMA mit ihren differenzierten Tarifinstrumenten vom Konzerttarif über Chortarif bis hin zum Pädagogik-Tarif um eine jeweils angemessene und sensible Tarifierung bemüht ist und in begründeten Fällen auch zu einer außertariflichen Anpassung der Lizenzhöhe auf maximal zehn Prozent der Veranstaltungseinnahmen bereit ist,
  • dass in Fällen eventueller Verständigungsschwierigkeiten zwischen Veranstaltern im Bereich des Laienmusizierens einerseits und der jeweiligen GEMA-Bezirksdirektion andererseits Dr. Steinschulte als Beauftragter des GEMA-Vorstands für europäische Tarifharmonisierung mit der GEMA-Direktion Musikprogramme zur Vermittlung zur Verfügung steht.
  • In der Erwartung, mit dieser partnerschaftlichen Rahmenstruktur unsere bisweilen nur scheinbar widerstrebenden Interessen zum Wohl des deutschen Musiklebens ausgleichen und bündeln zu können, bekräftigen wir unsere kollegiale Verbundenheit.
    Für den Fachausschuss Laienmusizieren des Deutschen Musikrates

    Weiterlesen mit nmz+

    Sie haben bereits ein Online Abo? Hier einloggen.

     

    Testen Sie das Digital Abo drei Monate lang für nur € 4,50

    oder upgraden Sie Ihr bestehendes Print-Abo für nur € 10,00.

    Ihr Account wird sofort freigeschaltet!