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Bundestag stärkt Rechteinhaber im Kampf gegen Produktpiraterie

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Berlin (ddp). Rechteinhaber sollen nach dem Willen des Bundestages im Kampf gegen Produktpiraterie gestärkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete das Parlament am Freitag gegen die Stimmen der Opposition.

In der Debatte sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), Rechteinhaber erhielten künftig mehr Möglichkeiten, «sich gegen Schädiger wirksam durchzusetzen». Ein wichtiger Baustein sei dabei die Erweiterung von Auskunftsansprüchen. Bislang gebe es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers nur gegen denjenigen, der sein geistiges Eigentum verletzt. Dieser sei aber oft nur schwer zu identifizieren. Künftig solle ein Kläger daher auch von Dritten Auskünfte verlangen können.

Dies könne beispielsweise ein Internet-Provider sein, über dessen Dienste der Handel mit Plagiaten abgewickelt wurde, oder Spediteure, «die im guten Glauben gefälschte Waren transportiert haben», erläuterte der SPD-Politiker. Mit ihrer Hilfe könne der Geschädigte dann an die wirklichen Fälscher und Raubkopierer herankommen.

Werden dabei Verkehrsdaten aus dem Telekommunikationsbereich verwendet, müsse ein Richter über diesen Auskunftsanspruch entscheiden, sagte Hartenbach. Voraussetzung für den Auskunftsanspruch sei auch, dass man es mit einer «Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß» und nicht lediglich mit «bloßen Bagatellverstößen» zu tun habe.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. Mai mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung der Länderkammer.
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