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Deutsche Kulturpolitik und GATS

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Die Deutsche UNESCO-Kommission veröffentlicht ein Rechtsgutachten zu den möglichen Auswirkungen des GATS auf die Kulturförderung in Deutschland. Das von der Deutschen UNESCO-Kommission in Auftrag gegebene Gutachten untersucht die möglichen Auswirkungen des GATS (General Agreement on Trade in Services) auf die Kulturpolitik in Deutschland. Es behandelt auch das Verhältnis der GATS- und WTO-Verhandlungen zum geplanten UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt, das im Oktober 2005 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet werden soll.

Das Gutachten wurde vom Auswärtigen Amt und der Kultusministerkonferenz im Rahmen der Kommission für Europäische und Internationale Angelegenheiten initiiert und von Prof. Dr. Markus Krajewski von der Universität Potsdam ausgearbeitet. Es ist auf der Homepage der Deutschen UNESCO-Kommission (http://www.unesco.de) verfügbar.

"Grenzüberschreitende Angebote von und Nachfragen nach Kulturdienstleistungen sind unter welthandelsrechtlichen Gesichtspunkten als Handel mit Dienstleistungen einzuordnen ... Die Bereithaltung kultureller Angebote durch die öffentliche Hand einschließlich der öffentlich-rechtlichen Körperschaften wird also grundsätzlich nicht vom Anwendungsbereich des GATS ausgenommen." So lautet einer der Kernsätze des Gutachtens.

Das Gutachten untersucht verschiedene Instrumente der nationalen Kulturpolitik und -förderung auf ihre GATS-Verträglichkeit und zeigt potentielle Konfliktfelder auf: "Die Finanzierung und finanzielle Unterstützung kultureller Dienstleistungen durch öffentlich-rechtliche Gebühren, öffentliche Beihilfen und Stipendien sowie Steuernachlässe verstoßen ... nicht gegen GATS-Verpflichtungen, solange sie nicht-diskriminierend sind." So untersucht das Gutachten zum Beispiel Auswirkungen des GATS auf Quoten im Rundfunk und im Kino, Beihilfen, Buchpreisbindung, Künstlersozialversicherung und die Erbringung kultureller Leistungen durch die öffentliche Hand.

Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCCO-Kommission: "Das Gutachten ermöglicht eine vertiefte und differenzierte Beurteilung der möglichen Auswirkungen der WTO-Verhandlungen auf die Kultur. Es untersucht die Fragen, die auch in den zur Zeit laufenden Verhandlungen über ein neues UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt in Paris diskutiert werden."

Das UNESCO-Übereinkommen, das im Oktober 2005 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet werden soll, könnte im Falle ausreichender Ratifizierung eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht auf eigenständige Kulturpolitik werden. Bernecker: "Mit dem UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt wird die Berechtigung nationaler Kulturpolitik gegen die von der WTO geforderten Liberalisierungen abgesichert. Das jetzt erstellte Gutachten wird dazu beitragen, die sich auch in Deutschland intensivierende Diskussion zu dem geplanten UNESCO-Übereinkommen weiter zu versachlichen und einen oft beklagten Mangel an grundlegenden Informationen zu den Auswirkungen des GATS und der WTO-Verhandlungen zu beheben."

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat im Frühjahr 2004 eine bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt initiiert. Die Koalition ist ein Netzwerk von unterschiedlichen Akteuren im Kulturbereich. An ihren Beratungen haben sich bislang über hundert Expertinnen und Experten beteiligt.

Prof. Krajewski, Autor des jetzt vorliegenden Gutachtens, hat erste Erkenntnisse aus seinen Untersuchungen anlässlich der 3. Fachkonsultation der Bundesweiten Koalition am 17. Januar im Bundeskanzleramt in Berlin vorgestellt.


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Weitere Informationen auf der Internet-Plattform "Konvention Kulturelle Vielfalt" auf der Website der Deutschen UNESCO-Kommission (http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/kulturelle_vielfalt.htm).
Dort ist auch das Rechtsgutachten "Auswirkungen des GATS auf Instrumente der Kulturpolitik und Kulturförderung in Deutschland" von Prof. Dr. Markus Krajewski (unter Mitwirkung von Sarah Bormann und Christina Deckwirth) verfügbar: http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/kkv_gutachten.pdf


UNESCO aktuell (UA), Pressemitteilungen der Deutschen UNESCO-Kommission e.V.
Redaktion: Dieter Offenhäußer, Colmantstraße 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228-60497-11
Fax: 0228-60497-30
E-Mail: offenhaeusser [at] unesco.de (offenhaeusser[at]unesco[dot]de)
Internet: http://www.unesco.de
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