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«Geige von Buchenwald» erklingt wieder - erstes Konzert in Erfurt. Foto: Hufner
DOV stellt Bescheinigung für zwingend notwendige Dienstreisen bereit. Foto: Hufner
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DOV stellt Bescheinigung für zwingend notwendige Dienstreisen bereit

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Mehrere Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Reisende verhängt, die sich nicht auf einer zwingenden Dienstreise befinden. Davon sind auch freischaffende Musikerinnen und Musiker betroffen, die für Proben- und Konzerttermine, Probespiele oder berufliche Weiterbildungen zum Teil längere Reisen in Kauf nehmen müssen.

Für diesen Zweck stellt die DOV für Freischaffende eine Bescheinigung für zwingend notwendige Dienstreisen zum Download bereit, auf vielfache Anfrage auch eine englischsprachige Version für Auslandsreisen. Die DOV übernimmt keine Haftung für deren verbindliche Anerkennung.

Wir empfehlen, während Reisen ein ausgedrucktes Exemplar dabei zu haben.

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